Ihre Mütter beschwerten sich nicht: Der Zusammenhang zwischen der 70,5-jährigen Haftstrafe des Vaters, der seine beiden Töchter missbrauchte, wurde erklärt

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Über RB (39), der wegen sexuellen Missbrauchs seiner Töchter NB (15) und NB (19) in İzmir angeklagt und zu 70,5 Jahren Gefängnis ohne Ermäßigung verurteilt wurde, wurde eine begründete Entscheidung erlassen. In der Entscheidung; Es lägen keine Gründe für eine Ermessensminderung vor und dem Angeklagten RB sei wegen seines „äußerst anstößigen sittlichen Verhaltens“ gegenüber seinen eigenen Töchtern kein Nachlass gewährt worden. Betont wurde auch, dass RB unter Berücksichtigung der abschreckenden Wirkung der Aktionen im Vergleich zur Skala mit der Abkehr von der Untergrenze bestraft wurde. Die Opferkinder wiederholten ihre Beschwerden, aber die Mutter beschwerte sich nicht.

NB, der letztes Jahr in Izmir zur Gendarmerie ging, klagte, dass sein Vater RB ihn und seinen Bruder sexuell missbraucht habe. Die Gendarmerie nahm RB fest. Bei einer Hausdurchsuchung wurden im Zimmer des kleinen Mädchens NB eine Schwangerschaftstestbox und eine Kondomverpackung im Müll gefunden. Er wurde von dem Gericht festgenommen, das er nach den RB-Prozessen herausnahm.

In die gegen RB vorbereitete Anklageschrift wurden die Worte der Opfer aufgenommen. Der jüngere Bruder NB gab im Child Monitoring Center (ÇİM) eine Erklärung ab. NB gab an, dass die erste Aktion in der 5. Klasse stattfand und dann zunehmend fortgesetzt wurde. In seiner Erklärung sagte NB auch, dass RB durch die Verwendung von Kondomen missbraucht wurde, und sie gingen zusammen in die Apotheke und kauften Aspirin, Kondome und einen Schwangerschaftstest. In der Anklageschrift wurde auch erwähnt, dass ihre ältere Schwester NB sagte, sie sei vor einem Jahr von ihrem Vater missbraucht worden. Es wurde betont, dass NB 12 Jahre alt und ihre ältere Schwester NB 17 Jahre alt war, als RB die Züge ausführte.

RB, der vor dem 11. Hohen Strafgericht von Izmir vor Gericht stand, wies das Wort des Staatsanwalts in der ersten Anhörung zurück und behauptete, dass eine Verschwörung gegen ihn aufgestellt worden sei. Die Opferkinder wiederholten ihre Beschwerden, aber die Mutter beschwerte sich nicht. Die Dissertationsbehörde macht sich in ihrer Stellungnahme zur Stiftung des „qualifizierten sexuellen Missbrauchs des Kindes als Kette“ und der „Freiheitsentziehung“ für das minderjährige Kind NB schuldig; das andere Opfer forderte von NB eine Bestrafung für die Vergehen „sexueller Missbrauch des Kindes“ und „Freiheitsentzug“.

Zu 70,5 Jahren Gefängnis verurteilt

Der festgenommene Angeklagte RB erschien am 29. November vor Gericht. An der Anhörung vor dem 11. Hohen Strafgericht nahmen die Anwälte der Saadet Teacher Child Abuse and Uğraş Association (UCİM), der Anwalt des Ministeriums für Familie und soziale Dienste und die Anwälte des Angeklagten teil. In der ersten Anhörung wiederholte die Dissertationsbehörde ihre Stellungnahme zur Stiftung. Nach seinen letzten Worten gefragt, forderte RB seinen Freispruch und argumentierte, dass er die Bewegungen nicht ausgeführt habe.

Der Gerichtsausschuss verurteilte den Angeklagten wegen „qualifizierten sexuellen Missbrauchs“ durch seine kleine Tochter NB zu 20 Jahren Gefängnis. Die Strafe wurde auf 30 Jahre erhöht, weil sie die eigene Tochter des Opfers war. Da sich der Vorfall als Kette ereignete, wurde die Strafe auf 45 Jahre erhöht und sollte laut geltendem Gesetz nicht länger als 30 Jahre sein, also wurde er zu 30 Jahren verurteilt. Der Angeklagte wurde wegen des Verbrechens der „Freiheitsentziehung“ zu 13,5 Jahren Haft verurteilt.

Die Delegation hingegen verurteilte den Angeklagten wegen „sexuellen Missbrauchs von Kindern“ durch seine älteste Tochter NB zu 12 Jahren Gefängnis. Die Strafe des Angeklagten, der die Tat an seiner eigenen Tochter begangen hatte, wurde auf 18 Jahre erhöht. Der Angeklagte wurde außerdem wegen des Fehlers, „einer Person die Freiheit zu entziehen“, zu neun Jahren Haft verurteilt. Während der Angeklagte RB zu einer Gesamthaftstrafe von 70,5 Jahren verurteilt wurde, wurden die Minderungsbeschlüsse nicht umgesetzt.

„Sie haben keine Rivalitäten mit ihren Vätern“

Auch über den inhaftierten Angeklagten RB wurde ein begründeter Beschluss vorbereitet. In der Entscheidung; Er betonte, dass RB den Missbrauch seines kleinen Mädchens NB sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch vor dem diensthabenden Gericht gestanden habe. Es wurde festgestellt, dass nach den detaillierten Angaben des kleinen Mädchens NB über Ort, Zeit, Ort und Art der Verarbeitung das Geständnis von RB in der Ermittlungsphase ausreichte, um zu zeigen, dass der Vorfall real war. Zusätzlich zu diesen Beweisen wurde festgestellt, dass bei der negativen Stimmung des Angeklagten davon ausgegangen wurde, dass er auch einen Akt des sexuellen Missbrauchs an seiner ältesten Tochter NB begangen hatte. Es wurde entschieden, dass die beiden Brüder keine Feindseligkeit mit ihren Vätern hatten und daher ihre Verleumdung nicht Gegenstand der Rede war.

Das Gericht fand das nicht überzeugend.

Es wurde unterstrichen, dass der Angeklagte RB, obwohl er in der Ermittlungsphase aufrichtig gestand, später erklärte, dass diese Ereignisse Verleumdung seien und die Handlungen nicht ausgeführt hätten, und dass er verschiedene Argumente vorgebracht habe, um seine Verteidigung zu stärken, denen diese jedoch nicht entsprochen hätten Umfang des Dokuments und wurden nicht als glaubwürdig angesehen. Wenn der Ehepartner oder andere Familienmitglieder des Angeklagten im Gefängnis mit ihm sprechen; Es wurde auch festgestellt, dass seine Verteidigung, dass sie eine andere Aussage über ihn machen würden, wenn sein Eigentum an seine Frau übergeben würde, das Ergebnis nicht wirklich beeinflusste, und es wurde als Versuch angesehen, eine Bestrafung insgesamt zu vermeiden.

Es wurde festgestellt, dass keine Gründe für eine Ermäßigung nach eigenem Ermessen vorlagen und dem Angeklagten RB wegen seines moralisch verwerflichen Verhaltens gegenüber seinen eigenen Töchtern keine Ermäßigung gewährt wurde. In Anbetracht der abschreckenden Wirkung der Bewegungen im Vergleich zur Belastung wurde betont, dass RB mit einer Abkehr vom unteren Ende bestraft wurde. (DHA)

T24

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