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Das „14-tägige Widerrufsrecht“ beim Internetkauf wurde abgeschafft; Beim Staatsrat wurde ein Antrag auf Aufhebung der Entscheidung gestellt.

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Generalvorsitzender der Verbrauchergewerkschaft Mahmut Sahinhat beim Staatsrat die Aufhebung der Verordnung beantragt, mit der Begründung, dass das im Fernabsatz gesetzlich vorgeschriebene Recht des Verbrauchers, sich innerhalb von 14 Tagen abzumelden, seit dem 1. Oktober abgelaufen sei.

Das 14-tägige Widerrufsrecht beim Online-Shopping wird für elektronische Waren abgeschafft. Selbst wenn der Verbraucher die Verpackung von Werken wie Telefonen und Computern nicht öffnet, kann er das Werk nicht zurückgeben. Für alle verbleibenden Arbeiten wird der Preis für die Rücksendung, wenn die Arbeit nicht mangelhaft ist, auf den Verbraucher bezogen.

in Sözcü vorgestellt zu den Nachrichten Der Vorsitzende der Verbrauchergewerkschaft, Mahmut Şahin, der vor dem Gerichtshof von Kayseri eine Presseerklärung abgab, sagte, dass das Recht des Verbrauchers auf Rückgabe innerhalb von 14 Tagen bei Fernverkäufen abgeschafft worden sei. Anführer Falke, „Letzte Woche gab es eine Änderung beim Fernabsatz. Das Rückgaberecht des Verbrauchers, also das „Widerrufsrecht“, wurde innerhalb von 14 Tagen ohne Zahlung eines Zufallspreises beendet. Jetzt kann der Verbraucher sein gesetzliches Recht nicht mehr ausüben.sagte.

„Betrug wird zunehmen“

Der Generalvorsitzende der Verbrauchergewerkschaft, Mahmut Şahin, der argumentiert, dass die Verordnung den Betrug verstärken wird und dass sie beim Staatsrat ihre Aufhebung beantragt haben, verwendete die folgenden Begriffe:

„Dieses Recht wird dem Verbraucher gesetzlich eingeräumt, aber es wird von der Verordnung übernommen, die etwas kleiner ist. Die Generaldirektion für Verbraucherschutz tut dies. Wir stehen einer Generaldirektion gegenüber, die den Verkäufer schützt, nicht den Verbraucher. In Tatsächlich läuft diese Generaldirektion innerhalb eines Jahres zur Generaldirektion, die Betrüger schützt, unbedingt, ich weiß nicht, ob sie es sind.

„Wir haben beim Staatsrat die Aufhebung der Verordnung beantragt“

Leider hat diese Generaldirektion ihre Aufgabe erfüllt und dem Verbraucher nach und nach alle Rechte genommen. Die Problematik des Fernabsatzes hätte so angewandt werden müssen, wie sie in ganz Europa gilt: Der Verbraucher hat das Recht, ein Werk zurückzugeben; Die Arbeit, die er will, kommt vielleicht nicht, weil er sie aus der Ferne bekommt. Es gibt Millionen von Beschwerden zu dieser Wette. Aber es ist, als hätten sie diese Änderung wegen welcher Beschwerde vorgenommen?

Wir haben beim Staatsrat die Aufhebung dieser Verordnung beantragt. Diese Verordnung wird aufgehoben, weil diese Verordnung den Betrug verstärken wird.“

T24

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