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Gegen die Gemeinde wurde eine Geldstrafe verhängt, gegen einen Mitarbeiter wurde ermittelt, weil er mit einem Abwasserfahrzeug schlammiges Wasser in den Melen-Fluss verschüttet hatte

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Im Stadtteil Gölyaka in Düzce wurde mit einem städtischen Abwasserwagen schlammiges Wasser in den Melen-Strom geschüttet, der den Wasserbedarf Istanbuls deckt. Während diese Momente auf einem Mobiltelefon aufgezeichnet wurden, verhängte die Provinzdirektion für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel eine Verwaltungsstrafe gegen die Bezirksgemeinde und leitete eine Untersuchung gegen die Arbeiter ein, die schlammiges Wasser verschüttet hatten.

Die Momente, in denen am 23. April schlammiges Wasser aus dem Abwasserwagen der Gemeinde Gölyaka in den Fluss Melen eingeleitet wurde, der den Wasserbedarf Istanbuls deckt, wurden von einem Bürger in der Nähe des Flusses Melen mit einem Mobiltelefon aufgezeichnet und die Szenen wurden in den sozialen Medien geteilt . Gegen die städtischen Mitarbeiter, die schlammiges Wasser in den Bach geschüttet hatten, wurde eine Verwaltungsuntersuchung eingeleitet. Die Provinzdirektion für Urbanisierung und Klimawandel der Etraf-Provinz verhängte außerdem eine Geldstrafe gegen die Gemeinde Gölyaka.

Gouverneursamt: Der Prozess wird akribisch verfolgt

In der schriftlichen Erklärung des Gouverneurs von Düzce heißt es, dass der Prozess sorgfältig verfolgt wurde und die folgenden Aussagen enthalten waren:

„Nachdem in den sozialen Medien bekannt wurde, dass der Abwassertanker der Gemeinde Gölyaka Abwasser in den Bach Melen in unserer Stadt eingeleitet hat, leiteten die Provinzpolizei und die Einheiten unserer Provinzdirektion für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel sofort eine Untersuchung der Angelegenheit ein. Bei der Untersuchung wurde festgestellt, dass das Fahrzeug, das am Dienstag, dem 23. April 2024, Wasser in den Bach Melen ableitete, der Gemeinde Gölyaka gehörte und das im Wartungskanal auf Gemeindeebene angesammelte schlammige Wasser angesaugt und in den Bach Melen eingeleitet wurde . Gegen die zuständige Gemeinde, die die unzulässige Einleitung von schlammigem Wasser in den Bach Melen verursacht hatte, wurde eine Verwaltungsstrafe im Umfang von Artikel 20 des Umweltgesetzes Nr. 2872 verhängt. „Darüber hinaus laufen die behördlichen Ermittlungen gegen die Verantwortlichen weiter und der Prozess wird akribisch verfolgt.“(DHA)

T24

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