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Der EGMR entschied, dass Kroatien die Rechte einer Person aus Bosnien und Herzegowina verletzt habe; Kroatien wird 10.000 Euro zahlen

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied, dass Kroatien die Rechte des FS von Bosnien und Herzegowina verletzt habe. Kroatien wird FS 10.000 Euro für die Verletzung seiner Rechte zahlen.

Der EGMR entschied, dass der 32-jährige F.S., der 2015 während seiner Inhaftierung in einem Flüchtlingslager in Kroatien als „staatenlos“ eingestuft wurde, seine gesetzlichen Rechte in Kroatien nicht ausgeschöpft hat und dass Kroatien 10.000 Euro an das EGMR zahlen muss betreffende Person.

In der Erklärung des EGMR heißt es, dass F.S., ein in Rom geborener Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina, 1998 nach Kroatien kam, um Asyl zu beantragen, und dass er die kroatische Staatsbürgerschaft beantragt habe und dass dies erreicht werden könne, wenn er darauf verzichte seine bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft innerhalb von 2 Jahren.

In der Erklärung hieß es, F.S. habe 2013 seine Staatsbürgerschaft in Bosnien und Herzegowina aufgegeben und sei ein „Staatenloser“ geworden. „Die betreffende Person beantragte erneut die kroatische Staatsbürgerschaft und wurde nach dem Sicherheitsüberwachungsgesetz überwacht.“Ausdrücke waren enthalten.

In der Erklärung heißt es, dass der Antrag von F.S. im Jahr 2015 zurückgezogen wurde und beschlossen wurde, ihn aus dem Land abzuschieben, mit der Begründung, dass er eine Sicherheitsgefahr darstelle.

In der Erklärung heißt es, dass F.S. im Jahr 2015 erneut versucht habe, illegal nach Slowenien zu gelangen und in einem Einwanderungszentrum in Kroatien untergebracht wurde, und dass F.S. später in Bosnien und Herzegowina seine Staatsbürgerschaft wiedererlangt habe und Kroatien im Jahr 2016 verlassen habe.

 

T24

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