Exporte von Kartoffeln, Zwiebeln und Milch sind in den mit der Aufnahme verknüpften Arbeiten enthalten

0 165

6 landwirtschaftliche Werke wurden in die Liste der Waren aufgenommen, deren Ausfuhr meldepflichtig ist.

erstellt vom Wirtschaftsministerium. Kommuniqué zur Änderung der Benachrichtigung über registrierende Waren für den ExportSie trat nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Dementsprechend Milch und Sahne, Butter, Kartoffeln (frisch oder gekühlt), Zwiebeln, Bohnen (auch weiße Bohnen) und rote Linsen. Verzeichnis der ausfuhranmeldungspflichtigen Waren„Was wurde hinzugefügt.

T24

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.