MEB: Der Wechsel zu weiterführenden Schulen mit offener Bildung ist nicht möglich, außer für Schüler, die ihre Studienberechtigung verloren haben.
Im Anschluss an die vom Ministerium für Nationale Bildung (MEB) erlassene Verordnung zur Beendigung des Übergangs von der formalen Bildung zu weiterführenden Schulen mit offener Bildung wurden die Verfahren und Grundsätze für die Ausnahmefälle festgelegt, in denen der Übergang zu diesen weiterführenden Schulen zulässig ist.
Laut der neuesten Entscheidung des Bildungsministeriums; Mit Ausnahme von Schülern, die ihr Recht auf ein Studium an formalen weiterführenden Bildungseinrichtungen verloren haben, können sie nicht von formalen weiterführenden Bildungseinrichtungen zu weiterführenden Schulen mit offener Bildung wechseln.
T24