Anreizentscheidung für Infrastrukturen; Die Einkommenssteuer der Sportler wird den Vereinen erstattet

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Die Etikette und die Grundlagen wurden für die fristgerechte Rückerstattung der an die zuständigen Finanzämter gezahlten Einkommensteuer durch Einbehaltung der an die Sportler gezahlten Preise auf die von den jeweiligen Vorgesetzten eröffneten Sonderkonten und die Verwendung der auf dieses Konto überwiesenen Beträge festgelegt.

Die vom Ministerium für Finanzen und Finanzen und dem Ministerium für Jugend und Sport ausgearbeitete Verordnung über die Rückerstattung der durch Einbehaltung von Sportlerpreisen erhobenen Einkommensteuer wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Gemäß der Verordnung können Sportvereine und Sport-Aktiengesellschaften, die beim Ministerium für Jugend und Sport registriert sind, von der Rückerstattung der Einkommensteuer profitieren, die durch Quellensteuer auf die Preise der Sportler erhoben wird.

Bei der Ermittlung der zu erstattenden Einkommensteuer werden die über die an die Sportler gezahlten und fristgerecht deklarierten und fristgerecht an das Finanzamt abgeführten Preise einbehaltenen Einkommensteuerbeträge berücksichtigt.

Im Rahmen des Preises werden der monatliche Preis, die Erfolgsprämie, der Preis pro Spiel, die Unterschriftengebühr, das Bildrecht und weitere den Sportlern gewährte Zuwendungen und Leistungen abgegolten.

Steuern, die von den Preisen anderer Sportmitarbeiter, Trainer und Mitarbeiter in Verwaltungsdiensten, Unterstützungsdiensten und anderen Missionen einbehalten werden, fallen nicht in den Geltungsbereich des Rückerstattungsantrags.

Eröffnung eines Privatkontos

Zur Einziehung von Sonderkontoerträgen werden je nach Bedarf von Sportvereinen und Sport-Aktiengesellschaften ein oder mehrere Konten bei öffentlichen Banken in der Türkei eröffnet. Die von den Finanzämtern auf die Konten überwiesenen Einkommensteuerbeträge und die Einnahmen aus der Preisvergütung auf diesem Konto bilden die Quellen der Sonderkonten.

Damit die auf Preiszahlungen von Sportvereinen und Sport-Aktiengesellschaften einbehaltenen Steuern an die betreffenden Sportvereine und Sport-Aktiengesellschaften erstattet werden können, müssen diese Steuern innerhalb der gesetzlichen Frist beim Prämien- und Prämienservice angemeldet werden Erklärung für den betreffenden Monat und die aufgelaufene Einkommenssteuer (Quellensteuer). Die Beiträge müssen bei Fälligkeit beglichen werden. Einkommenssteuern, die auf Erklärungen erhoben werden, die nach Ablauf der gesetzlichen Frist eingereicht werden, einschließlich bedauerlich eingereichter Erklärungen, werden nicht erstattet, mit Ausnahme von Korrekturerklärungen, die innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht werden.

Die vom Arbeitgeber auf die an die Sportler gezahlten Preise gezahlten Einbehalte werden innerhalb von 5 Werktagen nach der Auszahlung mit Korrekturbeleg auf das vom Finanzamt auf den Namen des jeweiligen Chefs eröffnete Sonderkonto überwiesen.

Die auf dem Sonderkonto befindlichen Preise können nicht verpfändet oder gepfändet werden, mit Ausnahme der Forderungen im Rahmen der Veranlagungen zur zweckentfremdeten Nutzung.

Zur Verwendung im Amateursport

Die auf das Privatkonto des Arbeitgebers überwiesenen Preise werden nur für die Preise und Bruttozahlungen an die im Amateursport und in Infrastruktur-Sporttrainingsanlagen tätigen Sportler, deren Trainer und sonstiges Sportpersonal verwendet.

Von diesem Konto werden auch die Kosten für Aufenthalt, Unterbringung, Reise, Gesundheit, Bildung und Ausbildung der in diesen Bereich fallenden Personen, Vorbereitungslager für Amateur- und Infrastrukturaktivitäten, Begegnungen, Ausrüstung und Ausrüstung, Sportverbandsvisum, Lizenz, Registrierung und Teilnahmekosten abgedeckt. Das Konto kann für die Ausgaben für den Bau von Infrastruktur-Sporttrainingsanlagen sowie für den Betrieb und die Instandhaltung dieser Anlagen verwendet werden, einschließlich der Preise für die in diesen Anlagen zuständigen Arbeitskräfte.

Die Aktivitäten des Infrastrukturpersonals der vom türkischen Fußballverband organisierten Oberliga, ersten Liga, zweiten Liga und dritten Liga im Bereich Fußballsport werden im Rahmen von Amateursportaktivitäten vergütet.

Der Sportverein und die als Tochter- oder Schwestergesellschaft dieses Sportvereins gegründeten Sport-Aktiengesellschaften können auf eigene Weise für den gleichen Zweck ausgegebene Beträge, die nicht ausgegeben werden können, durch Rückgabe an Sportvereine übertragen Sport-Aktiengesellschaften.

Die Einbehaltungsbeträge, die von den im April an die Sportler gezahlten Preisen abgezogen und mit der im Mai abzugebenden Kurz- und Prämienleistungserklärung deklariert und fristgerecht abgeführt wurden, werden auf das bzw. die vom Steuerzahler mitgeteilten Sonderkonto bzw. Sonderkonten überwiesen, durch Rückerstattung innerhalb von 5 Werktagen nach dem Abholdatum.

Während die zuvor veröffentlichte Verordnung zu diesem Thema aufgehoben wird, wird die einbehaltene Einkommensteuer auf die Preiszahlungen, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. März 2023 an die Sportler geleistet werden, gemäß den Entscheidungen der abgeschafften Verordnung erhoben.

Unter den Aktiengesellschaften, die sportliche Aktivitäten ausüben, profitieren auch diejenigen vom Rückerstattungsantrag, deren Registrierungsverfahren beim Ministerium für Jugend und Sport noch läuft.

Die Verordnung trat mit Wirkung zum 1. April in Kraft.

T24

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