Das Gericht wies die von Mehmet Cengiz gegen Kılıçdaroğlu eingereichte „Gang of Five“-Klage ab

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CHP-Generalführer Kemal Kilicdaroglu’s Anwalt Celal Celik gab bekannt, dass die Schadensersatzklage von Mehmet Cengiz, dem Eigentümer von Cengiz İnşaat, vom anatolischen 18. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul abgewiesen wurde. „Wir werden Mehmet Cengiz und seinesgleichen weiterhin verärgern“, schrieb Çelik.

Celal Çelik gab die Entscheidung auf seinem Social-Media-Account wie folgt bekannt:

„Unser Generalführer Kemal Kılıçdaroğlu; In der heutigen Anhörung zur Klage von Mehmet Cengiz (mit einer Forderung von 250.000 ₺) aufgrund der Kritik an der „Gang of Five“ haben wir die berechtigte Unterstützung der Kritik unter Beweis gestellt und den Fall gewonnen. Das Zivilgericht erster Instanz von Istanbul Anadolu 18 lehnte den Fall ab.

Wir werden Mehmet Cengiz und andere weiterhin verärgern…“

T24

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