YSP-Mitglied Gergerlioğlu gewann die Klage, die er gegen die Große Türkische Nationalversammlung eingereicht hatte

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7. Regionales Verwaltungsgericht Ankara, Stellvertreter der Grünen Linken (YSP) Kocaeli Omer Faruk GergerliogluIn der Klage von .

Die Entscheidung fiel im Fall Gergerlioğlu gegen die Große Türkische Nationalversammlung.

Gergerlioğlu, der in der 27. Ära HDP-Abgeordneter war, wurde aufgrund seiner Entlassung aus dem Parlament inhaftiert und kehrte aufgrund der Verletzung der vom Verfassungsgericht (AYM) gewährten Rechte auf sein parlamentarisches Amt zurück.

Gergerlioğlu reichte beim 17. Verwaltungsgericht von Ankara eine Klage gegen die Große Nationalversammlung der Türkei auf Zahlung des Parlamentsgehalts ein, das er im Gefängnis nicht erhalten konnte. Das Gericht entschied, dass die TBMM keine Schuld an der Inhaftierung von Gergerlioğlu hatte, und wies den Fall ab.

In der Entscheidung hieß es: „… Da die beklagte Verwaltung, die in den Zuständigkeitsbereich des Rechtsstreits fällt, über kein Verfahren oder Verfahren verfügte, das auf ein Verschulden zurückgeführt werden könnte, es im konkreten Fall keine verschuldensunabhängigen Haftungsfälle gab und es keine gerichtliche oder gesetzgeberische Entscheidung gab, die die Zahlung von Geldansprüchen durch die beklagte Verwaltung für den Zeitraum, in dem sie ihrer parlamentarischen Tätigkeit beraubt war, vorschrieb, wurde die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die Klage mit der Begründung abgelehnt wurde, dass der Antrag des Klägers in dem betreffenden Verfahren abgelehnt worden sei.“

zum Rücktritt gebracht

Gergerlioğlu legte gegen die Entscheidung Berufung ein. Gergerlioğlu wies darauf hin, dass er nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts über ihn im Berufungsverfahren ins Parlament zurückgekehrt sei, und sagte: „Die Gehälter für den Zeitraum März bis Juli 2021 müssen gezahlt werden.“ Darüber hinaus werden die Gehälter der anderen Amtsträger im Falle eines Freispruchs oder einer Aufhebung der rechtskräftigen Entscheidung zurückerstattet.“

Obwohl das Parlament den Fall gewann, legte es Berufung ein. Im Berufungsantrag der TGNA wurde argumentiert, dass der Fall ohne Prüfung zurückgewiesen werden sollte, und es wurde wie folgt ausgeführt:

„… nachdem die Entscheidung über die Verurteilung des Klägers, zum Abgeordneten gewählt zu werden, dem Generalrat mitgeteilt wurde, wurde seine Mitgliedschaft im Parlament gestrichen, er erlangte den Titel eines Abgeordneten mit der Benachrichtigung an den Generalrat über die Aufhebung der Verurteilung durch eine gerichtliche Entscheidung. Da in den betreffenden Benachrichtigungsverfahren keine Maßnahmen oder Klagen vorliegen, sollte der Fall ohne Prüfung zurückgewiesen werden.“

Der Antrag des Parlaments wurde abgelehnt

Das 7. Regionalverwaltungsgericht von Ankara prüfte die Berufungsanträge und kam zu einer Entscheidung über das Dokument. Gegen das Argument, dass Gergerlioğlus Antrag außerhalb der Kontrolle der Verwaltungsgerichtsbarkeit liege, lehnte die Berufung die Berufung der Großen Nationalversammlung der Türkei ab und entschied, dass es sich bei der Entscheidung, die während der Zeit, in der Gergerlioğlu im Gefängnis war, nicht ergangen sei, um einen Verwaltungsakt handele. Die folgenden Begriffe wurden in die Entscheidung aufgenommen:

„… es wird davon ausgegangen, dass der fragliche Prozess als ein von ihnen unabhängiger Verwaltungsprozess entstanden ist, obwohl er mit dem oben erwähnten Untergang des Parlamentsamts und der Neuaufnahme der parlamentarischen Mission zusammenhängt. Nämlich; Wie oben erwähnt, gibt es in der Verfassung und den Geschäftsordnungen der Großen Nationalversammlung der Türkei keine Bestimmung über die Wiedereinführung der Abgeordneten, die ihre Sitze im Parlament aufgrund der absoluten Verurteilungsentscheidung verloren hatten, während der Kläger nach Ermessen des Generalrats der TGNA zum Mitglied des Parlaments ernannt wurde und der Generalausschuss der TGNA keine Entscheidung darüber getroffen hat, wann diese Aufnahme gültig sein würde.

„Könnte Gegenstand eines Verwaltungsrechtsstreits sein“

Mit anderen Worten; Es wird davon ausgegangen, dass das fragliche Verfahren auf der Grundlage der Auslegung eingeleitet wurde, dass die oben genannte Entscheidung des 2. Strafgerichtshofs von Kocaeli, die sich auf die Verletzung von Rechten des Verfassungsgerichts durch die Präsidentschaft der Parlamentsdienste, einer Verwaltungseinheit der beklagten Verwaltung, bezog, mit Wirkung ab diesem Datum (16. Juli 2021) der Generaldelegation der Großen Nationalversammlung der Türkei zur Kenntnis gebracht wurde und dass das fragliche Verfahren nicht auf einer Entscheidung der TGNA beruhte, wie dies bei dieser Entscheidung nicht der Fall war auf der Grundlage der Verfassung oder der Geschäftsordnung. In diesem Kontext; Es wurde der Schluss gezogen, dass der Antrag der beklagten Geschäftsführung zurückgewiesen werden sollte, indem man anerkennt, dass es sich bei dem Verfahren, das Gegenstand der Klage ist, um einen Verwaltungsakt handelt, der Gegenstand einer Verwaltungsklage sein kann und sich auf die Gehaltszahlungen des Klägers bezieht, der im weitesten Sinne ein Beamter ist.“

Das Gericht hielt Gergerlioğlus Antrag auf Zahlung seines Gehalts für berechtigt und entschied, dass das Gehalt zusammen mit den gesetzlichen Zinsen gezahlt werde. In der Entscheidung hieß es:

„… da sich herausgestellt hat, dass die Situation, die die Ursache für seine Unfähigkeit, seine Pflicht als Stellvertreter fortzusetzen, und dementsprechend die Nichtzahlung seiner Gehälter darstellt, gesetzeswidrig ist und der Gegenstand der Rede eine der Folgen der Rechtsverletzung ist, sollte die Nichtzahlung von Gehältern beseitigt werden und die im umstrittenen Zeitraum nicht gezahlten Gehälter an den Kläger ausgezahlt werden.“

Was ist passiert?

Aufgrund seiner Social-Media-Beiträge während des Analyseprozesses wurde beim 2. Obersten Strafgerichtshof von Kocaeli eine Klage gegen Gergerlioğlu eingereicht. Gergerlioğlu wurde beschuldigt, Propaganda für die Organisation betrieben zu haben, und wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil er am 20. August 2016 auf der Nachrichtenseite T24 Nachrichten verbreitet hatte, die eine Erklärung der PKK mit dem Titel „Frieden wird in einem Monat kommen, wenn der Staat einen Schritt unternimmt“ enthielt.

Während das Gerichtsverfahren noch andauerte, wurde er bei den türkischen Parlamentswahlen 2018 zum 27. Kocaeli-Abgeordneten der HDP gewählt und wurde Mitglied des Menschenrechtsuntersuchungsausschusses der Großen Türkischen Nationalversammlung. Später wurde die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts gegen Gergerlioğlu von der 16. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts bestätigt. Gergerlioğlu wurde mit der Verlesung des der Großen Nationalversammlung vorgelegten Memorandums des Präsidenten zu seiner Strafe aus dem Parlament entlassen. Gergerlioğlu wurde inhaftiert, nachdem er im Parlament einen Aufschubantrag gestellt hatte. Gergerlioğlu beantragte beim Verfassungsgericht die Abberufung seines Stellvertreterpostens. Das Verfassungsgericht entschied mit seiner Entscheidung vom 1. Juli 2021, dass Gergerlioğlus Recht, gewählt zu werden und sich politisch zu engagieren, verletzt sei. Am 16. Juli 2021 wurde Gergerlioğlu erneut Stellvertreter.

T24

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