Das Betreten der Wälder in Istanbul ist bis zum 15. Oktober verboten

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Gouverneur von Istanbul,gab bekannt, dass das Betreten von Waldgebieten in der Stadt zwischen dem 24. Juni und dem 15. Oktober aus Gründen der Waldbrandverhütung verboten sei.

Das Gouverneursamt erklärte, dass die Entscheidung in allen Waldgebieten mit Ausnahme einiger Picknick- und Erholungsgebiete innerhalb der Grenzen Istanbuls umgesetzt werde, und begründete die Entscheidung wie folgt:

„Es wird geschätzt, dass Waldbrände aufgrund des Anstiegs der Lufttemperaturen in unserer Region mit der Sommersaison, der Mobilität von Menschen und Fahrzeugen im Waldgebiet sowie vorsätzlichem oder fehlerhaftem Verhalten entstehen können.“

Aus den genannten Gründen;

In Übereinstimmung mit dem 74. Element des Forstgesetzes Nr. 6831 und dem 9. und 66. Punkt des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 wurde beschlossen, das Betreten von Waldgebieten zwischen dem 24. Juni 2023 und dem 15. Oktober 2023 zu verbieten.

Artikel 1 – Picknick- und Erholungsgebiete, Naturparks, Wälder, Parks und Ökotourismusgebiete, die in der beigefügten Liste innerhalb der Grenzen der Provinz Istanbul aufgeführt sind, Sport, Wandern usw. Aktivitäten sind kostenlos.

In den Waldgebieten außerhalb dieser Gebiete sind Grillen, das Benutzen einer Röhre, einer Wasserpfeife und Feuer jeglicher Art strengstens verboten.

Element 2 – Abbrennen von Bäumen, Ästen und allen Arten von Vegetation aus Gründen wie Stoppeln, Weinbergen, Olivenhainen und Feldrodungen in Dörfern/Nachbarschaften innerhalb des Waldes, angrenzend an den Wald und nicht im Zusammenhang mit dem Wald, insbesondere in den Dörfern/ Nachbarschaften im Sinne der Artikel 31 und 32 des Forstgesetzes ist verboten.

Artikel 3 – Einrichtungen und Industriebetriebe rund um das Waldgebiet ergreifen alle vorbeugenden Maßnahmen gegen die Brandgefahr, die aufgrund von Aktivitäten entstehen kann, die sich auf die Waldgebiete auswirken könnten.

Artikel 4 – Organisationen, die sich mit der Herstellung und Wartung von Energieübertragungsgrenzen befassen (BEDAŞ, AYEDAŞ und TEİAŞ), führen die erforderlichen Wartungsarbeiten durch, insbesondere in den Abschnitten der Stromleitungen, die durch Waldgebiete führen, und treffen dabei alle Arten von Vorkehrungen gegen das Risiko Brandgefahr und bei Bedarf Stromausfälle.

Artikel 5 – Alle unsere Gemeinden bilden einen Schutzstreifen um den Wald, den Waldrand und die angrenzenden Müllsammelbereiche und halten die erforderlichen Arbeitsmaschinen (Planierraupe, Lader, Schaufel) gegen Brandgefahr bereit.

Artikel 6 Bürger, die verbotene Gebiete betreten möchten, um streunende Tiere zu füttern, können im Wald lebende streunende Tiere füttern, sofern sie die zuständigen Bezirkssicherheitseinheiten und die Forstbetriebsdirektionen informieren und eine Genehmigung einholen. Diese Personen sind nicht von den Verboten des Picknickens und Anzündens von Feuer im Sperrgebiet ausgenommen.

Artikel 7 – Kontrollgruppen, die aus der allgemeinen Strafverfolgung und der Forstpolizei im Einvernehmen mit unseren Distriktgouvernements und der regionalen Forstdirektion gebildet werden, werden aktiv überwachen und kontrollieren.

Bei Bedarf wird eine wirksame Brandbekämpfung durch die Nutzung aller öffentlichen und privaten Einrichtungen auf Anordnung unserer Distriktgouverneure gewährleistet.

 

 

T24

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