„Warnung“ des METU-Rektorats an Studierende vor der Pride Parade

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In der E-Mail, die das Rektorat der Middle East Technical University (METU) als „Warnung“ an die Studenten vor der 11. METU Pride Parade verschickte, heißt es: „ Für den Fall, dass dieser auf unserem Campus geplante unerlaubte Marsch weiterhin andauert, werden alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen.‚ er erklärte.

Die Highlights der E-Mail, die die Studierenden über ihre Social-Media-Konten geteilt haben, sind wie folgt:

Der Marsch war aufgrund des Gesetzes Nr. 2911 nicht erlaubt

Die Form, Grundlage und Verfahren, die bei der Ausübung des Rechts zur Organisation einer Versammlung und eines Schaumarsches anzuwenden sind, sind im Gesetz Nr. 2911 über Versammlungen und Schaumärsche festgelegt. Dies ist strengstens untersagt.

Sollte das Beharren auf unerlaubtem Begehen weiterhin bestehen, werden alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen.

In Anbetracht der Tatsache, dass sich unser Universitätscampus nicht in der Mitte der gemäß Artikel 6 des Gesetzes festgelegten Orte und Wege befindet, sondern in der Mitte der „Gebäude und Einrichtungen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen“, die als verbotener Ort definiert sind 22. Artikel des Gesetzes: Der oben genannte Versammlungs- und Showmarsch verstößt im Rahmen des 23. Artikels des Gesetzes gegen das Gesetz. wird selbstverständlich geregelt.

Aus diesen Gründen werden alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, wenn das Beharren auf diesem auf unserem Campus geplanten unerlaubten Marsch anhält.

Hier ist die vollständige E-Mail:

Liebe Mitglieder und liebe Studierende,

Aus den verschiedenen Beiträgen einer bestimmten Gruppe geht hervor, dass sie versuchen, den Campus unserer Universität als nicht autorisiertes Marschzentrum in unserem Land darzustellen.

Zwar ist im 34. Punkt der Verfassung mit dem Titel „Das Recht, Versammlungen und Demonstrationen abzuhalten“ festgelegt, dass jeder das Recht hat, unbewaffnete und unbewaffnete Versammlungen und Demonstrationsmärsche ohne vorherige Genehmigung zu organisieren, das Recht auf Versammlungen und Demonstrationsmärsche ist jedoch national Sicherheit, öffentliche Ordnung, Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten. Es ist geregelt, dass die Bedingungen, Regeln und Stile, die bei der Ausübung des Rechts zur Organisation von Versammlungen und Demonstrationen anzuwenden sind, zum Schutz der allgemeinen Gesundheit und Moral oder der Rechte gesetzlich festgelegt werden und Freiheiten anderer.

Die Bedingungen, Regeln und Methoden, die bei der Ausübung des Rechts zur Organisation einer Versammlung und eines Schauumzugs anzuwenden sind, sind im Gesetz über Versammlungen und Schaumärsche Nr. 2911 festgelegt. nicht unbedingt zulässig.

In Anbetracht dessen, dass sich der Campus unserer Universität nicht in der Mitte der gemäß dem 6. Element des Gesetzes festgelegten Orte und Wege befindet, sondern in der Mitte der „Gebäude und Einrichtungen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen“, die als verbotener Ort definiert sind Im 22. Artikel des Gesetzes ist der oben genannte Versammlungs- und Showmarsch im Rahmen des 23. Artikels des Gesetzes gesetzeswidrig. wird offensichtlich geregelt.

Aus diesen Gründen werden alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, wenn das Beharren auf diesem auf unserem Campus geplanten unerlaubten Marsch anhält.

Obwohl klar ist, dass diese medizinischen Initiativen versuchen, das produktive, kreative und friedliche akademisch-soziale Umfeld unserer Universität, unsere institutionelle Integrität und unser Image zu schädigen, können wir große Verluste verhindern, aber mit gegenseitigem Glauben, Kontakt und Verständnis können wir das schaffen immer zusammen. Wir glauben, dass alle METU-Studenten, insbesondere unsere Studierenden, in dieser Hinsicht höchste Sensibilität an den Tag legen werden.

Mit unserer Liebe und unserem Respekt.

Rektorat

 

 

 

T24

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