„Höhere Gewalt“-Entscheidungen von EMRA

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Es wurde beschlossen, die Erdbeben in Kahramanmaraş als „höhere Gewalt“ in Bezug auf bestimmte vorübergehende Verpflichtungen von juristischen Personen mit Beteiligungs- oder Erzeugungslizenzen auf dem Strommarkt und echten und juristischen Personen mit Lizenzen und Zertifikaten auf dem Erdgasmarkt zu akzeptieren.

Ratsbeschlüsse der Energiemarktregulierungsbehörde wurden im Amtsblatt veröffentlicht. Dementsprechend wurden Erdbeben in Kahramanmaraş als „Höhere Gewalt“ in Bezug auf die Fristenhaftung von juristischen Personen akzeptiert, die Inhaber von Vorlizenzen oder Erzeugungslizenzen gemäß dem 35. Punkt der Strommarktlizenzverordnung sind.

Der Ausnahmezustand wird innerhalb der Frist durchgesetzt

In diesem Zusammenhang ausgenommen sind die Vorgenehmigungszeiträume und die Vorbauzeit und die Bauzeit im Rahmen der Erzeugungsgenehmigung oder die Verpflichtungsaufschubfristen im Rahmen des diskontinuierlichen 15. Elements der Verordnung, Anträge für Stromerzeugungsanlagen mit Speicherung, während des Ausnahmezustands mit der Prestige vom 6. Februar (OHAL) bundesweit umzusetzen, im Rahmen von Vorgenehmigungs- oder Genehmigungsanträgen und Änderungsanträgen die Fristen für die Vervollständigung der erforderlichen Informationen und Unterlagen , die Laufzeiten der im Rahmen der Vor- oder Herstellungserlaubnisänderungsverfahren festgestellten Verpflichtungen, die Fristen der im Rahmen der Verschmelzungs- oder Spaltungsverfahren festgestellten Verpflichtungen, die im Rahmen der Erteilung der Herstellungserlaubnis festgestellten Verpflichtungen als a Fortsetzung der alten Juristische Personen, deren Amtszeit abgelaufen ist oder kurz vor dem Ablauf steht, werden mit Wirkung zum Ablaufdatum durch Verlängerung der Notstandsfrist ohne Erfordernis eines weiteren Verfahrens und der entsprechenden Hauptleistung vergütet diesbezüglich. Text wird autorisiert.

Darüber hinaus juristische Personen mit Erzeugungslizenzen für Stromerzeugungsanlagen, die in Provinzen errichtet oder teilweise in Betrieb genommen werden sollen, in denen der Ausnahmezustand beschlossen oder als Katastrophengebiete erklärt wurde, und juristische Personen mit Erzeugungslizenzen, deren Firmensitz in diesen Provinzen liegt sind von der Verpflichtung zur Vorlage eines Fortschrittsberichts im Rahmen des zweiten Absatzes des 52. Punkts der Verordnung befreit, während des Ausnahmezustands.

Als „höhere Gewalt“ angesehen

Andererseits wurden Erdbeben in Kahramanmaraş als „höhere Gewalt“ in Bezug auf die dauerhaften Verpflichtungen von natürlichen und juristischen Personen akzeptiert, die Inhaber von Lizenzen und Zertifikaten gemäß Artikel 46 der Erdgasmarktlizenzverordnung und 24/B-Element des Natural sind Verordnung über Gasmarktzertifikate.

In diesem Zusammenhang müssen natürliche und juristische Personen, deren Bedingungen für die Erlangung von Lizenzen und Zertifikaten, für die Erlangung von Lizenzen und Zertifikaten, für das Ausfüllen der erforderlichen Informationen und Dokumente im Rahmen von Änderungs-, Visum- und Verlängerungsanträgen mit Prestige vom 6. Februar, umgesetzt werden landesweit während des Ausnahmezustands ablaufen oder nach dem 6. Februar ablaufen. Ab dem Datum des Ausnahmezustands wird die Redezeit verlängert, ohne dass ein zufälliges Verfahren erforderlich ist.

Reale und juristische Personen, die von Erdgasversorgungsunternehmen, Versorgungsunternehmen, die in Provinzen tätig sind, in denen der Ausnahmezustand beschlossen wurde oder in denen Katastrophengebiete erklärt wurden, interne Installations- und Servicegrenzzertifikate erhalten haben, können in der Verteilung tätig sein Regionen, denen sie sich gemeldet haben, vorausgesetzt, dass sie das Datum und die Nummer des Zertifikats, das sie haben, und ihre Arbeitnehmerinformationen mitteilen.

Zertifikate für Inneninstallations- und Servicegrenzen Zertifikatsinhaber, deren Zertifikats- und Visumzeitraum nach dem 6. Februar abläuft oder ablaufen wird, gelten innerhalb des Ausnahmezustands ohne die Notwendigkeit eines weiteren Verfahrens als gültig, vorausgesetzt, sie erfüllen weiterhin die entsprechenden Anforderungen Gesetzgebung.

Unter der Voraussetzung, dass echte und juristische Personen, die über ein Bau- und Dienstleistungszertifikat verfügen, in der mechanischen Kategorie tätig sind, können Vertriebsunternehmen, die in Provinzen tätig sind, in denen der Ausnahmezustand beschlossen oder Katastrophengebiete erklärt wurden, in den von ihnen benachrichtigten Vertriebsregionen tätig sein. vorausgesetzt, dass sie das Datum und die Nummer des Zertifikats, das sie besitzen, und ihre Arbeitnehmerinformationen mitteilen.

(AA)

T24

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