Die Hälfte der Anträge von Verbraucherschlichtungsstellen wurde zugunsten der Bürger entschieden.

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Während im vergangenen Jahr 635.000 363 Anträge bei Verbraucherschlichtungsstellen gestellt wurden, wurden rund 50 Prozent der Streitigkeiten zugunsten der Verbraucher entschieden.

Während im Jahr 2022 insgesamt 635 363 Anträge bei den Verbraucherschlichtungsstellen gestellt wurden, wurden 601 961 davon entschieden. Etwa 50 Prozent der Streitigkeiten wurden zugunsten der Verbraucher beigelegt. Der finanzielle Gesamtwert der bei den Verbraucherschlichtungsstellen im Jahr 2022 eingereichten Anträge belief sich auf etwa 1,5 Milliarden Lira.

62 Prozent über E-Government

Während es möglich war, sich über E-Government an Verbraucherschlichtungsstellen zu wenden, stellten Verbraucher ihre Anträge bequem im elektronischen Umfeld über das Verbraucherinformationssystem.

In diesem Zusammenhang wurden im Jahr 2022 390.673 Anträge per E-Government gestellt. Rund 62 Prozent der im vergangenen Jahr bei Verbraucherschlichtungsstellen gestellten Anträge waren Anträge im elektronischen Umfeld via E-Government.

Die meisten Beschwerden über Schuhe

Bei der Verteilung der Anträge nach Werken und Dienstleistungen zeigte sich, dass Schuhe am häufigsten beanstandet wurden. Etwa 11,2 Prozent der Gesamtanträge (71.000 333 Anträge) wurden für Schuhe gestellt.

Auf diese Beschwerde folgten Internet-Abonnements (42 000 280) mit 6,6 Prozent und Mobiltelefonanwendungen (35 000 306) mit 5,5 Prozent.

Weitere Beschwerden sind der Preis der Kreditkartenmitgliedschaft (33.326) mit 5,2 Prozent, Kleidung (26.000,173) mit 4,1 Prozent, Möbel (20.407) mit 3,2 Prozent und GSM-Abonnement mit 2,9 Prozent (18.636).

Branchenbezogen wurden mit 52,6 Prozent die meisten Anträge beim Fachbereich Einzelhandel gestellt (334 Tsd. 23). Es folgen Anträge für den Bereich Abonnementdienste (93 516) mit 14,7 Prozent und die Finanzdienstleistungsabteilung mit 12,2 Prozent (77 764 Anträge).

Grenze erweitert

Andererseits wurde mit den Änderungen des Verbraucherschutzgesetzes die Geldgrenze, die bei den Anträgen an die Verbraucherschlichtungsstellen mit Prestige vom 1. Oktober 2022 einzuhalten ist, erhöht bis 30.000 Lira. Dieser Preis wurde auf 66.000 Lire erhöht, indem der Neubewertungssatz mit Wirkung vom 1. Januar erhöht wurde.

In diesem Zusammenhang kann bei Verbraucherstreitigkeiten, deren Wert weniger als 66.000 Lira für 2023 beträgt, ein Antrag an Verbraucherschlichtungsstellen gestellt werden. Mit diesen Regelungen wurde der Verteidigungsbereich der Verbraucher erweitert und es konnten mehr Streitigkeiten analysiert werden, ohne vor Gericht zu gehen. (AA)

T24

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