Veröffentlicht im Amtsblatt: Die Untergrenze bei Wettbewerbsbußgeldern wurde um 122 Prozent erhöht

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Die Untergrenze der im Jahr 2023 anzuwendenden Verwaltungsstrafe wurde im Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs auf 105.688 Lire festgelegt, basierend auf dem Neubewertungssatz von 2022.

Die diesbezügliche Mitteilung der Wettbewerbsbehörde wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend wurde das untere Ende der im ersten Absatz des 16. Artikels des Wettbewerbsschutzgesetzes festgelegten Verwaltungsstrafe für 2023 auf 105.688 Lira festgesetzt, basierend auf dem für 2022 ermittelten Neubewertungssatz von 122,93 Prozent.

Das Kommuniqué tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

(AA)

T24

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