Niederländisches Institut für Menschenrechte: Make-up-Pflicht Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz

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Die niederländische Kosmetikkette Rituals gab bekannt, dass sie nach dieser Entscheidung auf die obligatorische Make-up-Anwendung für weibliche Angestellte verzichtet. Die in den Niederlanden ansässige Kosmetikproduktkette mit mehr als 800 Filialen in 33 Ländern machte das Tragen von Make-up für weibliche Angestellte im Hinblick auf die Leistung von Außendienstmitarbeitern obligatorisch.

Eine ehemalige Mitarbeiterin des Unternehmens legte beim Niederländischen Institut für Menschenrechte Berufung ein und argumentierte, es sei unfair, Frauen zum Tragen von Make-up zu zwingen, obwohl es keinen willkürlichen Zwang gegen männliche Mitarbeiter am Arbeitsplatz gebe. Das Institut teilte mit, dass die Schminkpflicht für weibliche Beschäftigte eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sei.

Das Human Rights Institute stellte fest, dass ungeschminkte Angestellte wie der männliche Ladenangestellte auch Kunden persönlich beraten können, und betonte, dass das Unternehmen die Ladenangestellten stärker belaste als den männlichen des Aussehens.

Unter Hinweis darauf, dass neben Schminkmaterialien auch andere Werke im Handel verkauft werden, entschied das Institut, dass die Pflicht zum Schminken der Mitarbeiter aus diesem Grund nicht funktionstüchtig sei. Das Institut gab an, dass ebenso wie männliche Beschäftigte auch Mitarbeiterinnen ungeschminkt Kunden beraten können.

Rituals, eine Kette von Kosmetikgeschäften, entschuldigte sich und sagte, sie seien betrübt über das Gefühl, dass die ehemalige Mitarbeiterin diskriminiert worden sei. Das Unternehmen änderte die Arbeitsstättenverordnung und beendete die Schminkpflicht für weibliche Angestellte.

arbeitender Anwalt Hülya Aydemir, sagte dem öffentlich-rechtlichen Sender NOS, dass die Entscheidung des niederländischen Menschenrechtsinstituts von großem Wert sei, um Arbeitnehmerinnen stärker für ihre Rechte zu sensibilisieren.

In den Niederlanden gilt die Make-up-Pflicht für weibliche Angestellte an vielen Arbeitsplätzen, insbesondere bei Fluggesellschaften, noch immer.

T24

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