Das Verfassungsgericht sah in der Bestrafung des Journalisten für seine Artikel über den Bezirksgouverneur einen Verstoß gegen die „Meinungs- und Pressefreiheit“.
Der „Feministische Nachtmarsch“, der am 8. März, dem Internationalen Frauentag, in Taksim stattfinden sollte, wurde vom Büro des Bezirksgouverneurs von Beyoğlu verboten. Die Erklärung des Büros des Bezirksgouverneurs von Beyoğlu lautet wie…