Es geht um Millionen: Wie berechnet sich der Steuerfreibetrag auf den Mindestpreis?

Nach der Erhöhung des Mindestpreises um 34,04 Prozent erhöht sich auch die Befreiung von der Stempel- und Einkommenssteuer. Die Ausnahme gilt einmalig für die Summe des Preises und der Zahlungen, die als monatlicher Preis gelten.
 
Nach der Erhöhung des Mindestlohns um 34,04 Prozent werden die Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor neu geordnet.
 
Den Nachrichten aus Sabah zufolge wird sich der Betrag der Einkommensteuerbefreiung für einen Arbeitnehmer mit Mindestlohn ab August erhöhen. Bis Ende des Jahres wird es insgesamt 12.734 Lira erreichen.
Die Befreiung von der Stempelsteuer wird ebenfalls auf 610 TL erhöht. Somit wird der Grundpreis, der von der Steuer befreit ist, 13.344 Lira erreichen. Millionen Arbeitnehmer zahlen für den Rest des Jahres weniger Steuern, da Zinsen bis zum Mindestpreis steuerfrei sind.

Wie wird der Steuerfreibetrag berechnet?

Seit Januar 2022 sind Personal, Beamte und alle Leistungen an Arbeitnehmer bis zum Mindestpreis von der Einkommens- und Stempelsteuer befreit. Abhängig von der Steuerklasse, der der Arbeitnehmer angehört, wird die Einkommensteuer auf den Gewinn des betreffenden Monats berechnet. Die auf den Mindestpreis entfallende Einkommens- und Stempelsteuer wird von der berechneten Steuer abgezogen. Die restliche Steuer wird erhoben. Ab August erhöht sich der Freibetrag für die Einkommensteuer von Arbeitnehmern.
 
Der Ausnahmepreis, der im Juli 1.710,35 TL betrug, wird im August auf 1.902,62 TL und in den folgenden Monaten auf 2.280,47 TL steigen. Dies verschafft Besserverdienern weitere Vorteile. Die Ausnahme gilt einmalig für die Summe des Preises und der Zahlungen, die als monatlicher Preis gelten. Die Befreiung erfolgt unter Berücksichtigung der Zahlungen wie Prämie, Bonus, Teilnahmegebühr, Überstundengebühr, revolvierender Fondspreis, zusätzlicher Kurspreis, die im selben Zeitraum wie die Gehaltszahlung geleistet werden.

T24

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