Der Umfang der Steuerbefreiung für Unternehmen im KKM wurde erweitert

Die Körperschaftsteuerbefreiung für KKM-Konten von Unternehmen wurde bis Ende 2022 verlängert.

Wenn Unternehmen ihre Fremdwährungen in ihren Bilanzen mit dem Prestige vom 31.12.2022 im Rahmen des KKM bis zum Jahresende bewerten, sind laut dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss des Präsidenten Zinsen und Gewinnanteile sowie sonstige Zuwendungen ausgenommen aus der Körperschaftssteuer.

Im bisherigen Antrag betraf diese Ausnahme die Fremdwährungen in den Bilanzen der Unternehmen zum 31.03.2022.

T24

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