Rede und Pressefreiheit Agenda: Journalismus im Griff von Klagen und Behinderungen

Im dritten Quartal des Jahres, das den Gerichtsfeiertag einschließt, erschienen 73 Journalisten in 51 Fällen vor dem Richter. In 10 abgeschlossenen Fällen; 11 Journalisten wurden zu insgesamt 30 Jahren, 11 Monaten und 11 Tagen Haft verurteilt, nur fünf der angeklagten Journalisten wurden freigesprochen. Mindestens 23 Journalisten waren während ihrer Berichterstattung von der Polizei körperlicher Gewalt und Drohungen ausgesetzt.

Die siebte Ausgabe der von der Plattform Expression Interrupted erstellten Berichte der Agenda zur Rede- und Pressefreiheit wurde veröffentlicht. Der Bericht, der in Übereinstimmung mit den Informationen erstellt wurde, die als Ergebnis von Rechtsstreitigkeiten und Open-Source-Follow-up-Studien erhalten wurden, deckt die Monate Juli, August und September ab.

Den vollständigen Bericht finden Sie hier.

Dem Bericht zufolge gab es im dritten Quartal des Jahres, einschließlich des Feiertags zwischen dem 20. Juli und dem 1. September, 51 Fälle, in denen Journalisten als Angeklagte vor Gericht gestellt wurden. 73 Journalisten wurden in diesen Fällen vor Gericht gestellt. Von den 15 entschiedenen Fällen führten 10 zu Verurteilungen. In 10 Fällen wurden 11 Journalisten zu 30 Jahren, 11 Monaten und 11 Tagen Gefängnis verurteilt. Die gegen einen Journalisten verhängte Haftstrafe wurde in eine Geldstrafe von 10.110 TL umgewandelt. Laut dem Bericht, in dem fünf Journalisten freigesprochen wurden, wurden in den drei Monaten neun neue Klagen gegen 14 Journalisten eingereicht. 11 Journalisten und Medienschaffende wurden festgenommen.

Die Zahl der inhaftierten Journalisten, die Ende des zweiten Quartals 2022 bei 67 lag, stieg auf 68.

Während des Verfahrens wurde den Journalisten „Terrorismus“ vorgeworfen, hauptsächlich „Propaganda für eine terroristische Organisation“, „wissentliche und willentliche Unterstützung der Organisation“ und „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“. Danach wurden als häufigste Anschuldigungen „Widerspruch gegen das Gesetz Nr. 2911 über Versammlungen und Schaumärsche“, „Beleidigung eines Amtsträgers“ und „Beleidigung des Präsidenten“ verzeichnet.

Angriffe und Hindernisse ließen nicht nach

Nach aus offenen Quellen zusammengestellten Informationen waren im dritten Quartal des Jahres mindestens 23 Journalisten während der Berichterstattung körperlicher Gewalt und Bedrohungen durch die Polizei ausgesetzt. Während ein Journalist abgeschoben wurde, durfte ein anderer Journalist nicht in die Türkei einreisen. Ein Journalist und ein Medienmitarbeiter kamen bei einem Verkehrsunfall ums Leben, als sie die Nachrichten verfolgten. Im gleichen Zeitraum wurde bekannt, dass 20 Journalisten angeklagt wurden.

Halk TV, Tele 1, Habertürk TV beteiligten sich im Sinne der RTÜK-Strafen.

Der Oberste Rat für Radio und Fernsehen (RTÜK) bestrafte weiterhin Fernsehsender für ihre kritischen Sendeinhalte während des vierteljährlichen Zeitraums, der Gegenstand des Berichts war. Die Sender Halk TV, Habertürk TV und Tele 1 beteiligten sich während der Redezeit an der Programmsperre und den Bußgeldern von RTÜK.

RTÜK-Mitglied Ilhan Tasci Die vom Obersten Rat bekannt gegebenen Zahlen offenbarten einmal mehr die Unverhältnismäßigkeit bei den Strafentscheidungen. Laut dem Bericht von Taşcı, der Mitte vom 1. Januar bis 15. September 2022 abdeckt, hat RTÜK in diesem Zeitraum von 8,5 Monaten 38 Bußgelder in Höhe von insgesamt 11,5 Millionen TL gegen Fernsehsender verhängt, die für ihre kritischen Sendeleitungen bekannt sind, während sie sich in einem One-to-Verfahren befanden – In einem Zeitraum verhängten regierungsnahe Sender insgesamt 1,5 Strafen, er wurde dreimal mit einer Geldstrafe in Höhe von Millionen TL belegt.

Das Werberecht von Universal wurde widerrufen

Die Institution für Pressewerbung (BİK) hingegen hat das Recht der Zeitung Evrensel, offizielle Anzeigen und Anzeigen im Berichtszeitraum zu veröffentlichen, vollständig aufgehoben. Aufgrund der offiziellen Ankündigung im September 2019 und der Entscheidung, die Werbung einzustellen, wurde die Zeitung drei Jahre lang nicht beworben. Das seit dem 28. Januar 2020 geltende Werbeverbot für die Zeitung „Yeni Asya“ war zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts noch in Kraft.

Zum Zeitpunkt des Berichts haben das Verfassungsgericht (AYM), Cumhuriyet, Sözcü, BirGün und Kozmik, 14 einzelne Antragsunterlagen im Zusammenhang mit den „Kürzungsankündigungen“ der BİK in einem einzigen Dokument ausgewertet und eine Entscheidung getroffen. In seiner Entscheidung vom 10. März entschied das Verfassungsgericht, dass die Bußgelder eine Verletzung der Presse- und Meinungsfreiheit darstellten, und beschloss, den mit Bußgeld belegten Zeitungen weitere 10.000 TL Schadensersatz zu zahlen.

Das Verfassungsgericht stellte fest, dass die Verstöße durch ein „strukturelles Problem“ verursacht wurden, und beschloss, dem Parlament die Entscheidung zur Neuregelung des 49. Artikels des Gesetzes Nr. Das Gericht, das entschied, dass aufgrund der strukturellen Verstöße der Stil der „Pilotentscheidung“ angewendet werden sollte, verschob auch die Prüfung der Anträge, die zum gleichen Thema gestellt wurden und nach der Entscheidung zu erfolgen hatten, um ein Jahr .

BİK, die eine Erklärung zu der Entscheidung abgab, „Unser Vorstand hat entschieden, die im Rahmen der Grundsätze der Presseethik gestellten Anträge nicht auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen, bis das 49. Element des Gesetzes Nr. 195 von der Großen Nationalversammlung der Türkei geändert wird.“sagte

Fall Kavala: Das Vertragsverletzungsverfahren im Europarat schreitet voran

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Osman Kavalaund Selahattin demirtaş Die in den Fällen getroffenen Verstoßentscheidungen wurden im Berichtszeitraum nicht umgesetzt. Das vom Ministerkomitee des Europäischen Rates gegen die Türkei wegen Nichtumsetzung der EGMR-Entscheidung im Fall des seit dem 1. November 2017 inhaftierten Unternehmers Osman Kavala eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren ist in eine neue Phase eingetreten. Die Große Kammer des EGMR verkündete am 11. Juli ihre Entscheidung über das vom Ministerkomitee eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren vom 2. Februar 2022 und entschied, dass die Türkei gegen ihre Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe, indem sie den Kavala-Beschluss nicht umgesetzt habe.

In der Entscheidung der Großen Kammer wurde festgestellt, dass die Anschuldigungen der „Spionage“, die zu Kavalas zweiter Festnahme führten, auf Tatsachen beruhten, die „ähnlich oder sogar identisch“ mit den zuvor vom Gericht untersuchten Fällen waren.

In der Entscheidung wurde festgestellt, dass die Türkei Aktionspläne und Schritte zur Umsetzung der Kavala-Entscheidung des EGMR vom 10 dem Geist und den Folgen der Kavala-Entscheidung entsprechen“.

T24

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