Prof. DR. Gegen die Entscheidung von Zenginobuz, für drei Monate von der Boğaziçi-Universität suspendiert zu werden, wurde ein Verfahren wegen Aussetzung der Vollstreckung und Annullierung eingeleitet

Anwalt Mert Er Karagulle, Leiter der Wirtschaftsabteilung des Rektorats der Boğaziçi-Universität Prof. DR. Unal Zenginobuz Gegen den Beschluss, ihn für drei Monate von der Universität zu verweisen, reichte er eine Klage auf Aussetzung der Vollstreckung und Aufhebung ein. Karagülle, in ihrer Petition „Eine Person, die gebildet und in einem Eifer der Objektivität ist, kann die Wahrheit nicht verstehen, und Prof. DR. Ekrem Ünal sieht und akzeptiert die Ungerechtigkeit, die Zenginobuz erlitten hat.“sagte.

Karagülle, der für den Vorsitz der Anwaltskammer von Istanbul kandidiert, reichte eine Klage beim 11. Verwaltungsgericht von Istanbul ein. Er wies darauf hin, dass der Ausschluss von Zenginobuz von der Universität nicht nur für ihn, sondern auch für die Öffentlichkeit ein Verlust sei. Karagülle betonte, dass Zenginobuz im Zusammenhang mit der Entscheidung des Rektorats gesagt habe, dass er die gerichtliche Entscheidung nicht umsetzen werde und dass sich daraus zeige, dass die Aufhebungsentscheidung in dem von einer Studentin in dieser Richtung eingereichten Fall nicht den Anforderungen genüge. Karagülle erklärte, dass dieses Argument in Wirklichkeit ungewöhnlich sei, und wies darauf hin, dass Zenginobuz die Regeln befolgt habe, und sagte:

„Prof. DR. Der Satz von Ekrem Ünal Zenginobuz in der zitierten Petition lautet wie folgt: „Nach der Gerichtsentscheidung, die dadurch bestätigt wurde, dass unsere Universität keine Berufung eingelegt hat, Y … Es scheint nicht möglich zu sein, es sei denn, das relevante Regulierungselement wird vom Hochschulsenat dahingehend geändert, dass Studierende, die den Prüfungsanspruch in gleicher Form geltend machen, die Prüfung für die nicht belegten Lehrveranstaltungen ablegen können.

Rechtsanwalt Karagülle betonte, dass die Entscheidung zu YT gegen die Verordnung verstoße und merkte an, dass dieser Punkt auch im „Minderheitsvotum“ der Aufhebungsentscheidung erwähnt wurde. Rechtsanwalt Karagülle wies die Entscheidung des Rektorats zur Absetzung von Prof. DR. Er wies darauf hin, dass er trotz der Abmahnung von Ünal Zenginobuz keine Berufung eingelegt habe und somit die Entscheidung nicht aufgehoben worden sei.

Schließlich; „Für YT ist es obligatorisch“, für andere Studierende in gleicher Position hat sich aber ein „entfallender“ Prüfungsanspruch ergeben. Prof. DR. Auch Ekrem Ünal Zenginobuz betonte diese Tatsache, er sagte nicht „er würde die gerichtliche Entscheidung nicht umsetzen“, im Gegenteil, er sagte „das Recht auf Prüfung wird gewährt“.

Rechtsanwalt Karagülle, im Antrag auf Nichtigerklärung und Aussetzung der Vollstreckung „Eine Person, die Analphabet ist und sich um Objektivität sorgt, muss die Wahrheit erfahren, und Prof. DR. Ekrem Ünal sieht und akzeptiert die Ungerechtigkeit, die Zenginobuz erlitten hat.“ Er stellte fest, dass der Prüfungsplan des Studenten, der Gegenstand der Rede ist, in Kontakt mit dem Studenten festgelegt wurde und dass der Student die Prüfungen vollständig abgelegt hat. (PHÖNIX)

T24

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