Eine neue Regelung zur Erhöhung der Mietsteuer ist in Vorbereitung

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Laut dem Steuerreformentwurf, den die AKP-Abgeordneten Anfang Juni der Großen Nationalversammlung der Türkei vorlegen wollen, wird die Steuerlast für Eigenheimbesitzer erhöht. Gemäß diesem Entwurf wird die Befreiung von 33.000 Lira abgeschafft, die Hausbesitzern, die ihre Häuser zu einem niedrigen Preis vermieten, ermöglicht, eine niedrigere Einkommenssteuer zu zahlen.

Von Sözcü Erdogan Suzer Den Nachrichten von zufolge sollen Eigenheimbesitzer, die ihre Häuser vermieten, nach dem Reformentwurf direkt mit Sätzen zwischen 15 und 40 Prozent ohne Abzug auf die Mieteinnahmen besteuert werden, die sie in einem Jahr erzielen. Die neue Steuerlast beginnt ab den in diesem Jahr erzielten Mieteinnahmen.

Nach der aktuellen Regelung zahlen Hausbesitzer, die Mieteinnahmen erzielen, ihre Steuern, indem sie sich für eine der Methoden „Pauschalkosten“ oder „Realkosten“ entscheiden. Die Steuerbemessungsgrundlage von Eigenheimbesitzern, die sich für die Verbrauchspauschale entscheiden, wird jedes Jahr erhöht und um den festgelegten Freibetrag gesenkt. In diesem Jahr beträgt der Freibetrag beispielsweise 33.000 Lira. Von Personen, deren Mieteinnahmen unter dem Freibetrag liegen, wird keine Steuer erhoben. Für Mieteinnahmen über dem Freibetrag wird die Steuer auf der Grundlage des verbleibenden Betrags nach Anwendung des Freibetrags von 33.000 Lira erhoben.

Mit der Abschaffung der Steuerbefreiung erhöht sich die Steuerlast der Eigenheimbesitzer, insbesondere derer, die ihre Häuser zu geringen Beträgen vermieten.

T24

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