#LIVE | Die Diskussionen über das 8. Justizpaket werden in der Generalversammlung fortgesetzt: Auch das 18. Element des Vorschlags wurde angenommen

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Die Diskussionen über das 8. Justizpaket, das aus 43 Elementen besteht, an dem die AKP seit langem arbeitet und das neue Regelungen in das türkische Strafgesetzbuch (TCK) bringt, werden in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei fortgesetzt.

Die Diskussionen über den Gesetzentwurf begannen auf der Sitzung des GNAT-Generalrats am 28. Februar, da am 27. Februar nicht genügend Sitzungszahlen vorlagen. Bisher wurden 18 Themen besprochen und angenommen.

Der Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung und bestimmter Gesetze sowie des Gesetzesdekrets Nr. 659, bekannt als 8. Justizpaket, wird der letzte Gesetzentwurf sein, den das Parlament vor der Wahl diskutieren wird.

Da die Diskussionen über das 8. Justizpaket, das die Regelung zur Erhöhung des Ruhestandsurlaubsbonus auf 3.000 Lira enthält, nicht abgeschlossen werden konnten, wird der Generalrat auch am 2. und 3. März arbeiten; Nach Abschluss der Verhandlungen wird sie ihre Arbeit bis zur Wahl pausieren.

KLICKEN – Das 8. Justizpaket wurde vom Gremium verabschiedet: Was beinhaltet die neue Regelung?

Heute ist die 67. Sitzung der Generalversammlung der Großen Türkischen Nationalversammlung, stellvertretender Parlamentspräsident. Bekir Bozdagunter seinem Vorsitz einberufen.

Nachdem die stellvertretenden Vorsitzenden der Gruppe das Wort ergriffen und eine Bewertung der Tagesordnung vorgenommen hatten, begannen die Diskussionen und Abstimmungen zu den Themen des Vorschlags.

KLICK – Die ersten beiden Ausgaben des 8. Justizpakets wurden angenommen | Bozdağ: Ich bin der Mann, der gegen FETO gekämpft hat, ich habe sie in die Kanalisation geworfen; Fethullah Gülen ist der Anführer der Terroristen

KLICK – 16 Elemente des 8. Justizpakets wurden angenommen | „Die AK-Partei wurde zum Architekten des Erfolgs der Kurden bei der Erlangung ihrer Rechte. Wir haben die Möglichkeit kurdischer Namen eingeführt.“

 

Die „Begehung einer Straftat im Namen einer Organisation“ ist eine eigenständige Straftat

Gemäß dem als 8. Justizpaket bekannten Gesetzentwurf wird der Entschädigungsausschuss, der während des Ausnahmezustands vorübergehend im Justizministerium eingerichtet wurde, dauerhaft eingerichtet. Der Entschädigungsausschuss wird auch über immaterielle Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Rechts auf ein Gerichtsverfahren innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden. Über die Anträge wird innerhalb von 9 Monaten entschieden.

Eine der auffälligsten Regelungen des Vorschlags betraf die Tat „die Begehung einer Straftat im Namen einer Organisation, ohne Mitglied dieser Organisation zu sein“, die im September vom Verfassungsgericht (AYM) für nichtig erklärt wurde. Auf der Grundlage In der Aufhebungsentscheidung hieß es: „Diese Situation bedeutet, dass die Person, die im Namen der Organisation ein Verbrechen begeht, kein Mitglied der Organisation ist.“ „Dies führt dazu, dass der Person härtere Strafen drohen als anderen“, sagte er Der Oberste Gerichtshof machte auf die Unbestimmtheit des Begriffs „im Namen der Organisation“ aufmerksam.

Allerdings wurde in der Neuregelung die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs nicht berücksichtigt, wonach „konkrete Zusammenhänge bestehen“ müssen. Mit dem neuen Absatz im 314. Element des türkischen Strafgesetzbuchs, der das Element „bewaffnete Organisation“ regelt, wird diese Tat nun als eigenständiges Vergehen betrachtet. Die Person, der vorgeworfen wird, im Namen der Organisation eine Straftat begangen zu haben, wird sowohl für die begangene Straftat als auch für die im Namen der Organisation begangene Straftat gesondert bestraft. Dementsprechend wird die Person, der vorgeworfen wird, im Namen der Organisation einen Fehler begangen zu haben, ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten bis zu 6 Jahren verurteilt. Abhängig von der Art der begangenen Straftat kann die Strafe um bis zur Hälfte herabgesetzt werden.

GÖKÇER TAHİNCİOĞLU SCHRIFTLICH – Aus dem 8. Justizpaket kam der Entschädigungsausschuss mit weitreichenden Befugnissen und dem neuen HAGB-System heraus: Keine Bestrafung für flüchtige Angeklagte

Neuregelung des HAGB, Erhöhung der Bußgelder

Eine weitere Regelung des Vorschlags betrifft die Aufschiebung der Bekanntmachung des Beschlusses (HAGB). Dementsprechend wird das HAGB auf Angeklagte angewendet, die zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder weniger verurteilt werden. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden, und Berufung ist möglich. Der Beschluss wird nun per Beschluss umgesetzt.

Mit dem Vorschlag wird die untere Grenze der genannten Geldbuße von 20 Lira auf 100 Lira und die obere Grenze von 100 Lira auf 500 Lira erhöht. Nach der neuen Regelung wird es nicht möglich sein, über eine Verurteilung oder Bestrafung flüchtiger Angeklagter zu entscheiden. In einigen Fällen kann es in dieser Situation zu Verjährungsfristen kommen. Das Verfassungsgericht hob auch die Regelung auf, die eine Verurteilung des „flüchtigen“ Angeklagten ermöglichte.

 

T24

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