Die Darlehens- und Hilfsmaßnahmen für Pressemitarbeiter haben sich geändert
Der „Beschluss der Generalversammlung über geliehene Gelder und Hilfen“ der Pressewerbung wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Gemäß der Entscheidung; Die Pressewerbeagentur erhöhte den Darlehensbetrag für diejenigen, die geistig und körperlich in der Presse arbeiten, auf 12.000 türkische Lira. Die Zahlungsfrist für die Schulden beträgt ein Jahr.
Der „Beschluss der Generalversammlung über geliehene Gelder und Hilfen“ der Institution wurde in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht. Die Entscheidung umfasste die Art und Weise und die Grundlagen der Kreditvergabe sowie die Unterstützung derjenigen, die geistig und körperlich in der Presse tätig sind. Gemäß der Entscheidung; Kreditgeld; Es wird an diejenigen vergeben, die geistig und körperlich in der Presse arbeiten, an diejenigen, die geistig oder körperlich in Nachrichtenagenturen arbeiten, die zeitlich begrenzte Veröffentlichungen bedienen, die das Recht haben, offizielle Ankündigungen und Anzeigen zu veröffentlichen, an diejenigen, die in Gewerkschaften und Presseverbänden arbeiten haben das Recht, Vertreter in der Generalversammlung der Institution zu haben, und diejenigen, die im Verbindungsbüro des Präsidenten arbeiten.
Personen, denen Geld geliehen wird, müssen mindestens zwei Jahre lang in ihrem Beruf gearbeitet haben, dürfen nicht in einem anderen Beruf arbeiten, der nichts mit ihrem Beruf zu tun hat, und ihre Gehälter dürfen nicht abgetreten oder gepfändet werden. Wer einen Kredit beantragt, muss jemanden mit den gleichen Qualifikationen als „Gemeinschaftsbürge“ benennen.
Der von der Pressewerbeagentur zu gewährende Darlehensbetrag wurde auf 12.000 türkische Lira erhöht. Als Zahlungsfrist wurde 1 Jahr festgelegt. Für diejenigen, die verheiratet sind oder Kinder haben, wird ein Darlehen in Höhe von 15.000 Lira gewährt, sofern dies dokumentiert und beantragt wird.
Der Vorstand der Pressewerbeagentur kann bei Katastrophen wie Feuer, Erdbeben oder Überschwemmung je nach Ort, an dem sie eintreten, den Schuldenbetrag verdoppeln und die Ratenzahlung um bis zu 6 Monate verschieben.
Um finanzielle Unterstützung zu erhalten, muss die Person mindestens 10 Jahre geistig oder körperlich im Presseberuf gearbeitet haben und weiterhin arbeitsunfähig und hilfsbedürftig sein oder verstorben sein.
Die bedürftige Hilfe beträgt 6.000 türkische Lira und wird einmal im Jahr durchgeführt. Damit jemand, der in der Presse arbeitet, Hilfe erhalten kann, ist es zwingend erforderlich, die Situation mit „einem Dokument zu dokumentieren, das von einer Stiftung zum Zweck der gesellschaftlichen Solidarität und Zusammenarbeit von Pressevertretern oder vom Büro des Schulleiters ausgestellt wurde“. Darüber hinaus müssen Pressevertreter nachweisen, dass ihr monatliches Nettoeinkommen weniger als drei Viertel des Nettogrundpreises beträgt.
Die Sterbegeldleistung kann einmalig an die Ehegatten und Kinder gezahlt werden, die sich in der gleichen Situation wie die verstorbenen Pressevertreter befinden und Hilfe benötigen. Die Sterbehilfe beträgt 9.000 türkische Lira.
T24