Entscheidung des Gerichts: Bebauungsplan für den Kanal Istanbul wurde annulliert!

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Gerichtsurteil: Bebauungsplan aufgehoben

Das 11. Verwaltungsgericht von Istanbul hat den Entwicklungsplan für das Yenişehir-Reservat für den Kanal Istanbul aufgehoben. Die von IMM eingereichte Klage bezüglich des Bebauungsplans des Kanal-Istanbul-Projekts wurde entschieden. Gericht; Die vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel vorgenommene Änderung des Bebauungsplans in Bezug auf die 1. Phase des Yenişehir-Reservatsbaugebiets (Kanal-Istanbul-Projekt) wurde annulliert. Das Gericht entschied außerdem, dass das Vorgehen des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, das den Einspruch des IMM gegen den Entwicklungsplan des IMM zurückwies, nicht im Einklang mit dem Gesetz sei.

Einspruchs- und Widerrufsverfahren

Die Stadtverwaltung von Istanbul (IMM) erhob Einspruch gegen die vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel genehmigte und ausgesetzte Änderung des Bebauungsplans für die 1. Etappe der Provinz Istanbul, das Yenişehir-Reservat-Gebäudegebiet (Kanal-Istanbul-Projekt). Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel wies den Einspruch von IMM stillschweigend zurück, woraufhin IMM die Angelegenheit vor Gericht brachte.

Einspruchsgründe und Gerichtsentscheid

IMM argumentierte, dass die Planänderung gegen das Gesetz verstoße und dass sie irreversiblen Schaden verursachen würde. Das Gericht hielt den Einspruch des IMM für berechtigt und hob den Bebauungsplan auf. In der Entscheidung wurde betont, dass die Planänderungen nicht mit städtebaulichen Grundsätzen und Grundsätzen, Planungstechniken und Gesetzen im Einklang stünden.

Das UVP-Fallverfahren ist noch im Gange und wird im Staatsrat verhandelt.

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