Es wurde zu einem Grab für 37 Menschen: Die Untersuchung der Zümrüt-Wohnung, die beim Erdbeben in Adıyaman eingestürzt war, ist abgeschlossen.

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Gegen drei Auftragnehmer und einen flüchtigen Angeklagten, die wegen des Todes von 37 Menschen im Zümrüt-Wohngebäude, das bei dem Erdbeben in Adıyaman eingestürzt war, festgenommen wurden, wurde eine Klage mit einem Antrag auf Freiheitsstrafe von jeweils bis zu 22,5 Jahren wegen „Verursachens“ eingereicht Tod mehrerer Personen durch vorsätzliche Fahrlässigkeit.

Die von der Erdbebenermittlungsstelle der Generalstaatsanwaltschaft Adıyaman eingeleiteten Ermittlungen zum Tod von 37 Menschen infolge des Einsturzes der Zümrüt-Wohnung in Yeni Sanayi Mahallesi während der Erdbeben am 6. Februar 2023 mit Schwerpunkt in Kahramanmaraş wurden abgeschlossen.

Als Ergebnis der Ermittlungen wurde die Anklageschrift gegen die inhaftierten Angeklagten Auftragnehmer BK und seine Söhne YK und EK sowie den flüchtigen Angeklagten statisch und technisch verantwortlich SGH erstellt und fordert, dass die Angeklagten jeweils bis zu 22 Jahre und 6 Monate wegen der Straftat inhaftiert werden „den Tod von mehr als einer Person durch vorsätzliche Fahrlässigkeit verursacht“ wurde vom 2. Obersten Strafgerichtshof von Adıyaman akzeptiert.

In der Anklageschrift wurde festgestellt, dass nach Angaben des Beschwerdeführers das Zümrüt Apartmanı, das Gegenstand der Untersuchung war, beim ersten Erdbeben um 04.17 Uhr in kurzer Zeit abgerissen wurde.

In der Anklageschrift heißt es, dass ein von der Generalstaatsanwaltschaft eingesetztes Expertengremium eine Untersuchung durchgeführt habe, um den Zustand des Gebäudes zu ermitteln, in dem es nach dem Erdbeben zu Todesfällen und Verletzten gekommen sei, und dass Kern- und Eisenproben aus den Säulen und Trägern entnommen worden seien des Gebäudes erhalten und erhalten wurden und dass die vom Expertenausschuss erstellten Berichte dem Ausschuss der Technischen Universität Karadeniz (KTU) vorgelegt wurden.

In der Anklageschrift wurde festgestellt, dass die Kernwerte des Gebäudes in der Analyse der KTÜ-Delegation niedrig waren und die Streckgrenzenwerte des zur Bewehrung verwendeten Materials nicht auf einem akzeptablen Niveau lagen, so die Schuld waren in erster Linie der verantwortliche Bauunternehmer, der technische Verwertungsbeauftragte und die städtische Bauaufsichtsbehörde, aber auch derjenige, der den Terrassenbodenausgleich vorgenommen hat.

 

T24

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