Zugunglück in Ankara, bei dem 9 Menschen starben: Die Gerichtsmedizin hat keine „Fehlerbeurteilung“ für TCDD-Manager vorgenommen

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Im forensischen Medizinbericht zum Fall des Zugunglücks in Marşandiz, das sich 2018 in Ankara ereignete und bei dem 9 Menschen ums Leben kamen, wurde keine „Verschuldensbeurteilung“ für TCDD-Manager vorgenommen, die Experten zuvor für fehlerhaft befunden hatten. In dem Bericht wurde festgestellt, dass der Fahrdienstleiter (Weichenführer), der während der Testphase sein Leben verlor, die Hauptschuld trug, der Fahrdienstleiter eine sekundäre Schuld trug und die YHT-Fahrer, die während des Unfalls ums Leben kamen, schuldig waren Sekundärfehler auf niedrigerer Ebene. Wenn sich das Gericht ausschließlich auf das gerichtsmedizinische Gutachten verlässt, wird nur eine Person für den Unfall bestraft, bei dem neun Menschen ums Leben kamen. In dem Gutachten, das während der Strafverfolgungsphase erstellt wurde, der damalige General Manager von TCDD İsa Apaydın, später General Manager Ali İhsan Uygun Auch Abteilungsleiter, Regionaldirektor, Verkehrsleiter und Assistenten wurden als schuldig befunden. In dem Bericht wurde festgestellt, dass der ehemalige General Manager von TCDD, İsa Apaydın, „schuld“ sei, weil die YHT-Linie in Ankara in Betrieb genommen wurde, bevor ihre Herstellung abgeschlossen war und die Anforderungen des Verkehrsmanagementsystems erfüllt waren.  

3 von 4 Personen mit festgestellten Mängeln sind „tot“

Fünf Jahre sind seit dem Hochgeschwindigkeitszugunglück am 13. Dezember 2018 am Bahnhof Marşandiz in Ankara vergangen, bei dem neun Menschen ums Leben kamen. Der von der Verkehrsspezialisierungsabteilung des Forensic Medicine Institute erstellte Bericht wurde in die Falldokumente aufgenommen, die vor dem 30. Obersten Strafgerichtshof von Ankara verhandelt wurden. In seinem 24-seitigen Bericht stellte das Forensic Medicine Institute fest, dass der Fahrdienstleiter (Weichensteller) Osman Yıldırım die Hauptschuld trug, der Fahrdienstleiter Sinan Yavuz eine sekundäre Schuld und die YHT-Fahrer Hulusi Böler und Adem Yaşar eine niedrigere Schuld. Von den vier im Bericht als schuldig befundenen Personen starben jedoch die YHT-Maschinisten Böler und Yaşar während des Unfalls und der Weichensteller Yıldırım während der Prozessphase. Wenn sich das Gericht als Ergebnis des Prozesses ausschließlich auf den Bericht der forensischen Medizin verlässt, wird in dem Fall, in dem neun Angeklagte vor Gericht gestellt werden, nur der Beamte Sinan Yavuz, „die einzige Person, die als schuldig befunden wurde“, bestraft.  

Das Verschulden des Managements wurde nicht bewertet

Andererseits wurde im Bericht des Forensic Medicine Institute keine Fehlerbewertung seitens der TCDD-Manager vorgenommen. Auf der 23. Seite des Berichts wurde unter der Überschrift „Mittelmäßig kritisch“ angegeben, dass das Dokument aufgrund der Sachkenntnis der Verkehrsspezialisierungsabteilung „im Rahmen des Karambolvorfalls als Verkehrsunfall untersucht“ wurde und dies auch der Fall war erklärte: „Der Rahmen der Untersuchung sind hier die direkten und engen Kausalzusammenhänge beim Eintritt des Vorfalls.“  

„Lassen Sie Experten den Managementfehler bewerten“

In dem Bericht wurde das Fehlen einer Fehlerbewertung hinsichtlich der Rolle der TCDD-Verwaltung bei dem Unfall mit folgenden Worten erklärt: „Die YHT-Richtlinie des Managements, was das gewünschte technische und betriebliche Niveau in dieser Hinsicht ist, welche Auswirkungen und Fahrlässigkeit.“ aller operativen Einheiten sind, falls vorhanden, wenn das YHT-Programm auf einem unvollständigen Niveau umgesetzt wurde, eine Risikoanalyse.“ Insbesondere administrative und entfernte kausale Fragen, wie etwa die Auswirkungen, ob es durchgeführt wurde oder nicht, fallen nicht in den Geltungsbereich von unsere Abteilung. Ob die mit diesem Prestige verbundenen übergeordneten und untergeordneten Einheiten (Zentrale, Direktionen etc.) indirekte Auswirkungen auf das Unfallgeschehen hatten und wenn ja, auf die Verschuldensverteilung, Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Wirtschaft /Unternehmensorganisation, Verwaltungsrecht, Budgetmöglichkeiten usw. „Es wurde als angemessen erachtet, darauf hinzuweisen, dass wir es für angemessen halten, Stellungnahmen von Expertenausschüssen einzuholen, die aus Experten auf ihrem jeweiligen Gebiet bestehen.“  

Dem Geschäftsführer und seinem Stellvertreter wurde keine Erlaubnis zur Untersuchung erteilt

Während der Ermittlungsphase der Akte erhielt die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigenbericht zu dem Vorfall, in dem die damaligen Topmanager, darunter der TCDD-Generaldirektor, als schuldig befunden wurden. In dem Bericht wurde Folgendes aufgeführt: „Die erste Grundursache des Unfalls war die Inbetriebnahme der Strecke trotz ihrer Mängel, die zweite Grundursache war die Einrichtung eines falschen Verkehrsmanagementsystems und die dritte Grundursache des Unfalls.“ war die Bewegung von Ost nach West. In dem Bericht wurde festgestellt, dass leitende Manager wie der Abteilungsleiter, der Regionalleiter und der Serviceleiter schuld seien, darunter General Manager İsa Apaydın und der nächste General Manager Ali İhsan Uygun, die zwei Monate nach dem Unfall entlassen wurden. In der vorbereiteten Anklageschrift wird der Fahrdienstleiter (Weichensteller) Osman Yildirim, Disponent Sinan Yavuz, Lotse Emin Ercan Erbey, Stellvertretender Leiter der YHT-Station Ankara Kadir Oguz, stellvertretender stellvertretender Leiter des Verkehrsdienstes Ergun Thunfisch, YHT Traffic Service Manager Unal Sayiner, YHT Ankara Manager Duran Yaman, Abteilungleiter Recep Kutlay, TCDD-Abteilungsleiter für Verkehr und Stationsmanagement Mükerrem Aydoğdu Er wurde als Angeklagter aufgeführt. Die Dokumente zum General Manager und den stellvertretenden General Managern wurden getrennt. Da das Verkehrsministerium eine Untersuchung jedoch nicht zuließ, wurde keine Klage gegen diese Personen eingereicht.

 

T24

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