YSK-Entscheidung im Amtsblatt: Wählerlisten bleiben von Mitte 4. bis 17. Januar ausgesetzt

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Die Entscheidung des Obersten Wahlrates (YSK) bezüglich der Kommunalwahlen am 31. März wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Gemäß der Entscheidung; Wählerlisten werden am Donnerstag, 4. Januar 2024, um 08:00 Uhr ausgesetzt und am Mittwoch, 17. Januar 2024, um 17:00 Uhr gelöscht. Darüber hinaus laut der getroffenen Entscheidung; Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Sonnenauf- und -untergangszeiten wurden die Wahlzeiten in 32 Provinzen bei Kommunalwahlen auf 07.00-16.00 Uhr festgelegt.

In der heutigen Ausgabe des Amtsblatts wurde die Entscheidung von YSK bezüglich der Kommunalwahlen am 31. März veröffentlicht. Gemäß der Entscheidung; Wählerlisten werden am Donnerstag, 4. Januar 2024, um 08:00 Uhr ausgesetzt und am Mittwoch, 17. Januar 2024, um 17:00 Uhr gelöscht.

Änderung der Abstimmungszeiten

Andererseits Adıyaman, Ağrı, Artvin, Bingöl, Bitlis, Diyarbakır, Elazığ, Erzincan, Erzurum, Gaziantep, Giresun, Gümüşhane, Hakkari, Kars, Malatya, Kahramanmaraş, Mardin, Muş. Als Beginn und Ende der Wahlen in den Provinzen Ordu, Rize, Siirt, Sivas, Trabzon, Tunceli, Şanlıurfa, Van, Bayburt, Batman, Şırnak, Ardahan, Iğdır und Kilis wurden 07.00-16.00 Uhr festgelegt.

Darüber hinaus wurden die Wahlzeiten in anderen Provinzen als diesen Provinzen mit 08.00-17.00 Uhr bekannt gegeben.

Die Entscheidungen des YSK lauten wie folgt:

„Im Rahmen der in Artikel 89 des Gesetzes Nr. 298 festgelegten Entscheidungen wurde die Abstimmungsperiode von unserem Rat geprüft und anhand der Auswertungen des Sonnenauf- und -untergangs festgestellt, dass die Abstimmungsperiode offen sein wird an alle Provinzen des Landes am Sonntag, dem 31. März 2024, dem Wahltag bei den allgemeinen Kommunalwahlen, unter der Voraussetzung, dass die Wahlperiode gewahrt bleibt. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Sonnenauf- und -untergangszeiten war es notwendig beschließen, dass die Start- und Endzeiten der Abstimmungsperiode in den unten genannten Provinzen anders als die im 89. Element des Gesetzes Nr. 298 festgelegten Stunden festgelegt werden sollten.

Aus den erläuterten Gründen;

1- Adıyaman, Ağrı, Artvin, Bingöl, Bitlis, Diyarbakır, Elazığ, Erzincan, Erzurum, Gaziantep, Giresun, Gümüşhane, Hakkari, Kars, Malatya, Kahramanmaraş, Mardin, Muş. Die Start- und Endzeiten der Abstimmung in den Provinzen Ordu, Rize, Siirt, Sivas, Trabzon, Tunceli, Şanlıurfa, Van, Bayburt, Batman, Şırnak, Ardahan, Iğdır und Kilis werden auf 07.00 – 16.00 Uhr festgelegt.
2- Am 19.12.2023 wurde einstimmig beschlossen, dass die Start- und Endzeiten der Abstimmung in anderen Provinzen als den Provinzen, deren Namen oben aufgeführt sind, auf 08.00–17.00 Uhr festgelegt werden.

Die Suspendierungslisten der Mukhtar-Bezirke, die suspendiert werden sollen, um für die allgemeinen Wahlen der Kommunalverwaltungen aktualisiert zu werden; Bei den Aufzeichnungen vom 1. Oktober 2023 über Personen mit Wohnsitz in der Türkei, die als Wähler qualifiziert sind und die von der Generaldirektion Wählerverzeichnis aus dem Adressregistrierungssystem eingeholt wurden, handelt es sich um die Listen, die ausgesetzt wurden, nachdem die erforderlichen Prozesse durchgeführt und in Wähler umgewandelt wurden Das Register und die Suspendierungslisten des Bezirksvorstehers wurden am Donnerstag, 4. Januar 2024, um 08:00 Uhr bekannt gegeben. Am 19.12.2023 wurde einstimmig beschlossen, am Mittwoch, 17. Januar, um 17.00 Uhr suspendiert und aus der Suspendierung entfernt zu werden , 2024.“



T24

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