Tatvan wurde von den Wachen des Bürgermeisters angegriffen: Im Fall des Journalisten Sinan Aygül wurde eine Anklage vorbereitet

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Journalist in Bitlis von Wachen des Tatvan-Bürgermeisters angegriffen Sinan Aygul In dem Fall wurde eine Anklageschrift vorbereitet. Während gegen den Bürgermeister, der wegen des Verdachts der Anstiftung vernommen wurde, eine Nichtverfolgungsentscheidung ergangen ist, wird für die beiden Angreifer eine Strafe wegen „vorsätzlicher Körperverletzung“ beantragt. Die erste Anhörung zu dem Fall findet am 14. September statt.

Tatvan-Bürgermeister im Tatvan-Bezirk von Bitlis am 17. Juni Mehmet Emin GeylaniDie von der Generalstaatsanwaltschaft von Tatvan vorbereitete Anklage wegen des Angriffs auf den Vorsitzenden der Bitlis-Journalistenvereinigung, Sinan Aygül, der nach einem Angriff durch zwei Wachen schwer verletzt wurde, wurde vom 2. Strafgericht erster Instanz von Tatvan angenommen.

In der Anklageschrift war einer der Angreifer ein Polizist. Engin Kaplanund Verteidigungsoffizier Yücel BaysalıWährend eine Strafe gegen ihn wegen der Vergehen „vorsätzliche Verletzung mit einer Waffe“, „Bedrohung mit einer Waffe“ und „Beleidigung“ beantragt wurde, wurde eine zusätzliche Entscheidung erlassen, die Strafverfolgung gegen den Tatvan-Bürgermeister Mehmet Emin Geylani einzustellen, der in der Tat beteiligt war Untersuchung als Anstifter, nach seiner Aussage.

„Dieser Job ist nicht so einfach“

Der Journalist Sinan Aygül, Opfer des Angriffs, äußerte sich zu diesem Thema und erklärte, dass die Anklage nicht ihren Erwartungen entspreche und dass die Art und Weise, wie der Fall eingereicht werde, und die geforderten Strafen in keinem Verhältnis zu dem begangenen Verbrechen und der damit verbundenen Empörung stünden in der Öffentlichkeit.

Aygül „Dieser Job ist nicht so einfach. Bedauerlicherweise wurde der Angriff auf einen Journalisten mit einer Waffe und ein Verfahren, bei dem offenbar eine vorsätzliche Tötungsabsicht vorlag, aufgrund der von ihm gemachten Nachrichten, d. Obwohl es Aspekte des Ermittlungsverfahrens gibt, die wir positiv bewerten, haben wir eine Reihe von Kritikpunkten an der Anklage; der Vorfall wurde in vielen Aspekten unvollständig aufgearbeitet. Meiner Meinung nach hätte der Fall in der Form „versuchter schwerer vorsätzlicher Mord“ eingereicht und vor dem Obersten Strafgerichtshof verhandelt werden müssen. „Ich denke, dass der Vorfall in dieser Form minimiert und erleichtert wurde und dass er an einen Ort gelangen wird, der dem öffentlichen Gewissen schadet“, sagte er.

Aygül erklärte, dass der Angriff mit dem Ziel durchgeführt wurde, die Korruptionsnachrichten zum Schweigen zu bringen: „Dies ist kein individuelles Problem. Es handelt sich um einen Angriff auf den Journalismus, der im Vergleich zu allen gängigen Praktiken durchaus als öffentlicher Auftrag gilt. Es handelt sich um einen Angriff auf das Recht der Öffentlichkeit auf Aufklärung und das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Empfang und Weitergabe von Informationen. Insofern handelt es sich um einen Fall, der die Öffentlichkeit mehr beschäftigt als ein gewöhnlicher Fall. „Deshalb müssen die Herangehensweise an den Fall und das Ergebnis auf einem Niveau sein, das die Öffentlichkeit zufriedenstellt“, sagte er.

„Die Vorgehensweise entspricht teilweise dem Stil, entspricht aber nicht unseren Erwartungen.“

Der Anwalt des Journalisten Aygül, Atty. ReichssichelEr erklärte, dass der Untersuchungsprozess und -verlauf teilweise dem Stil entspreche, der Fall jedoch kein gewöhnlicher Fall sei, sondern ein Fall, der dem Land und der Weltöffentlichkeit bekannt sei und sich frage, wie er ausgehen werde.

Orak: „Das Ergebnis sollte vor allem das öffentliche Gewissen beruhigen. Die Form und der Ablauf der Untersuchung sind vielleicht teilweise für das Verfahren geeignet, sie entsprechen jedoch nicht unseren Erwartungen. Unserer Meinung nach reicht es nicht aus, dass der Fall ohne Verletzung eingereicht und vor dem Strafgericht erster Instanz verhandelt wird. Daher werden wir zunächst das Gericht bitten, über Unzuständigkeit und Zuständigkeit zu entscheiden und den Fall abzusenden an den Obersten Strafgerichtshof. Auf der Ebene der Strafverfolgung müssen wir jedoch ein Kreuzverhör durchführen, Beweise besprechen und um zusätzliche Ermittlungen bitten. Beispielsweise wurde im Rahmen der Ermittlungen gegen den Bürgermeister der Gemeinde, gegen den wir als Anstifter geklagt hatten, allein aufgrund seiner Aussage entschieden, die Strafverfolgung nicht einzuleiten. Obwohl dies beantragt wurde, wurde der Kontakt des Bürgermeisters nicht einmal ermittelt. Ebenso wurde nach einer oberflächlichen Untersuchung entschieden, dass die Strafverfolgung gegen den Stadtangestellten, der das bei der Razzia genutzte Fahrzeug zur Verfügung gestellt hatte, nicht mehr verfolgt wird. „Wir werden gegen die Entscheidung Einspruch erheben, den Bürgermeister, von dem wir vermuten, dass er der Anstifter ist, und den Gemeindeangestellten, der eindeutig an der Straftat beteiligt war, nicht strafrechtlich zu verfolgen“, sagte er.

Die dem Gericht nach ihrer Vorbereitung vorgelegte Anklageschrift wurde vom Tatvan 2. Strafgericht erster Instanz angenommen, und in dem erstellten zusammenfassenden Bericht war die erste Anhörung des Falles für Donnerstag, den 14. September, um 15:00 Uhr angesetzt.  Die Angreifer sind immer noch im geschlossenen Gefängnis vom Typ E in Bitlis inhaftiert.

T24

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