Inspektion der Einleitung radioaktiven Abwassers aus Fukushima in Frage gestellt

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China erhob Einwände gegen die Inspektion der Einleitung radioaktiver Abwässer aus dem Kernkraftwerk Fukushima in den Ozean durch die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) und erklärte, dass diese Inspektion den Einleitungsprozess nicht „legitimieren“ könne.

Sprecher des chinesischen Außenministeriums Mao NingAuf seiner Pressekonferenz kritisierte er die Überwachung der Abwassereinleitung in Fukushima durch die IAEA.

Mao wies darauf hin, dass die „sogenannte“ Kontrolle der IAEA nicht vom Verwaltungsrat verpflichtend vorgeschrieben worden sei, und betonte, dass die Kontrolle nicht von den Mitgliedsländern evaluiert werde.

Während Mao sagte: „7.800 Tonnen radioaktives Abwasser wurden in den Ozean eingeleitet, und die internationale Gemeinschaft ist immer noch nicht über die Inspektion durch die IAEA informiert“, lehnte er die Inspektion des Prozesses durch die IAEA ab.

Mao erklärte, dass keine Inspektion zu diesem Thema die Einleitung von Abwasser durch Japan in den Ozean rechtfertigen könne, und sagte: „Japan muss sofort damit aufhören, die gesamte Welt der nuklearen Verschmutzung auszusetzen.“ (AA)

Abwasserentsorgungsprozess

Am 24. August begann die Einleitung radioaktiver Abwässer aus dem Milchkernkraftwerk Fukushima in den Pazifischen Ozean.

Nach den Inspektionen im Kraftwerk kam die IAEA in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass der Einleitungsplan den Sicherheitsstandards entsprach und dass der Schaden, den er für Mensch und Umwelt verursachen könnte, „vernachlässigbar“ sei.

Der Plan, der darauf abzielt, bis März 2024 insgesamt 31.200 Tonnen radioaktives Abwasser einzuleiten, löst bei Fischern und Umweltaktivisten in der Region sowie in Nachbarländern, insbesondere China, Reaktionen aus.

Der Tsunami, der durch das Erdbeben der Stärke 9 im März 2011 verursacht wurde, verursachte Schäden an drei der vier Kernreaktoren des Kernkraftwerks Fukushima Dairy, und das Gebiet um das Kraftwerk wurde aufgrund radioaktiven Niederschlags zur „Evakuierungszone“ erklärt.

T24

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