Entscheidung für Kuver: Preise, die nicht auf der Speisekarte stehen, können nicht berechnet werden.

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Ein Anwalt in Istanbul forderte die Rückgabe von 2 Lira, die ihm unter dem Vorwand eines „Deckungspreises“ abgenommen worden waren und die nicht in der Speisekarte einer sozialen Einrichtung der Istanbul Metropolitan Municipality (IMM) enthalten waren. Der Verbraucherschlichtungsausschuss des Bezirks Kartal hielt den Antrag des Anwalts für berechtigt und beschloss, den Deckungspreis zurückzuerstatten.

Bei der Anwaltskammer Istanbul eingetragener Rechtsanwalt Samet Eser,Am 9. März beantragte der Verbraucher bei der Schlichtungsstelle die Rückgabe von zwei Lira, die seiner Aussage nach zu Unrecht unter dem Namen „Kuver“ in den Sozialeinrichtungen des IMM Dragos entwendet wurden, ohne vorherige Information und obwohl nicht darauf vermerkt war das Menü.

Der Verbraucherschlichtungsausschuss des Bezirks Kartal, der den Antrag prüfte, forderte eine Verteidigung des beklagten Unternehmens. Innerhalb der gesetzlichen Frist wurden vom Unternehmen keine Verteidigungsmaßnahmen, Informationen oder Dokumente übermittelt. Der Ausschuss, der am 31. Juli über das Dokument entschied, erklärte, dass die Streitfrage in den Anwendungsbereich der Preisschildverordnung falle. „Sollte ein Dienstleistungspreis oder ein sonstiger Preis unter beliebiger Bezeichnung abweichend von den in der Tarif- und Preisliste ausgewiesenen Preisen erhoben werden, muss dieser in der Tarif- und Preisliste ausgewiesen werden.“schätzte, dass es im Rahmen seiner Entscheidungen lag.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Rechnung die von Rechtsanwalt Eşer gezahlte „Deckungsgebühr“ hinzugefügt wurde, beschloss der Ausschuss, seinem Antrag gemäß der einschlägigen Verordnung stattzugeben und ordnete die Rückerstattung der vom Verbraucher gezahlten 2 Lira an.

„Wenn es nicht auf der Speisekarte steht, können Sie eine Rückerstattung erhalten“

Anwalt Eşer sagte in seiner Erklärung auf seinem Social-Media-Konto: „ Erhebt ein Betrieb einen Zusatzpreis, der als Schutzpreis oder Servicepreis bezeichnet wird, muss dieser Preis auf den Speisekarten angegeben werden. Wenn Ihnen Geld in Rechnung gestellt wird, obwohl es nicht in der Speisekarte enthalten ist, können Sie sich den gezahlten Preis zurückerstatten lassen, indem Sie ein Foto der Speisekarte und des Kassenzettels machen und sich an die Verbraucherschlichtungsstelle wenden.“ er benutzte seine Worte. (AA)

 

T24

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