Regulierungsproblem bei der Namensänderung des Stadions von Fenerbahçe

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Die Fenerbahçe-Verwaltung hat von den Mitgliedern die Genehmigung für das „Fenerbahçe-Atatürk-Stadion“ erhalten, die Namensänderung darf jedoch aufgrund des 7. Elements der Verordnung über die Benennung von Einrichtungen der Generaldirektion für Sportdienstleistungen nicht stattfinden. Abhängig vom relevanten Faktor kann nur eine der ähnlichen Einrichtungen in einer Stadt nach Atatürk benannt werden.

Auf dem Fenerbahçe Incredible Congress, der die Satzung änderte, um sie an das Gesetz über Sportvereine und Sportverbände anzupassen, stand die der Verwaltung erteilte Befugnis zur Namensänderung des Stadions auf der Tagesordnung. Die Mitglieder stimmten einstimmig dafür, dass die Verwaltung dies tun sollte Mustafa Kemal Atatürk Er gab die Vollmacht, Namen zu nennen. Diese Entscheidung erhielt auch außerhalb der Fenerbahçe-Community großes Lob. Allerdings reicht die Zustimmung der Mitglieder allein nicht aus, damit Fenerbahçe sein Stadion Atatürk nennt. Es gibt noch einen weiteren wichtigen Schritt.

Für den Namen Atatürk ist eine Genehmigung des Ministeriums erforderlich

Fenerbahce-Spitzenreiter Ali KoçIn seiner Rede zu diesem Thema „Die Zustimmung unseres Vorstands allein reicht nicht aus, damit die Namensänderung des Stadions stattfinden kann. Denn unsere Stadien sind Eigentum unseres Staates. Natürlich muss jede Namensänderung vom Staat genehmigt werden. Wir glauben, dass sie das ernsthaft prüfen werden.“ Wünsche und Forderungen des Fenerbahçe Sports Club zu erfüllen und ihre Zustimmung zu geben. Dazu: „Unser Glaube ist ewig.“sagte.

Stadionnamen werden per Verordnung geregelt

Laut den Nachrichten von Burak Alaca von Ajansspor ist die Regelung bezüglich der Stadionnamen in der Verordnung der Generaldirektion Sport des Ministeriums für Jugend und Sport festgelegt. Der Name der Verordnung lautet „Generaldirektion für Sportverordnung zur Benennung von Einrichtungen“… Drei Absätze des 7. Artikels unter der Überschrift „Namensverbote“ der Verordnung enthalten die Regelung zur Benennung von Stadien „Atatürk“: Es kann nur geben ein Stadion namens Atatürk in einer Stadt.

In einer Stadt kann es nur ein Stadion namens Atatürk geben.

(1) Namen und Titel von Atatürk dürfen nicht an private Körpertrainings- und Sportanlagen vergeben werden, die von natürlichen und juristischen Personen eröffnet und betrieben werden.

(2) Nur eine der gleichartigen Einrichtungen einer Stadt kann nach Atatürk benannt werden.

(3) Einrichtungen mit demselben Zweck, die sich in einer Provinz, einem Bezirk, einer Stadt, einem Dorf oder einem Stadtteil befinden, können nicht den gleichen Namen erhalten.

Atatürk-Olympiastadion in Istanbul

In Istanbul gibt es ein nach Atatürk benanntes Stadion. Atatürk-Olympiastadion, das größte Stadion der Türkei mit einer Kapazität von etwa 75.000 Menschen… In diesem Stadion fand zuletzt die UEFA Champions League statt.

 

 

T24

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