Neue Regelung zur elektronischen Ermittlung von Bauaufsichtsbehörden

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In der Mitteilung wurde eine Regelung über das Verfahren und die Grundlage für die elektronische Bestimmung der Bauaufsichtsorganisationen getroffen, die Bauaufsichtsdienstleistungsverträge mit Gebäudeeigentümern abschließen. Dementsprechend wurde Istanbul hinsichtlich der Zuordnung der Bauaufsichtsorganisationen in 4 Regionen unterteilt.

Die vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel ausgearbeitete Erklärung zu Änderungen der vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel erstellten Erklärung über den Stil und die Grundlage der Festlegung des Stils und der Grundlage für die elektronische Festlegung von Bauaufsichtsorganisationen zur Unterzeichnung von Bauaufsichtsdienstleistungsverträgen mit Gebäudeeigentümern wurde heute veröffentlicht Amtsblatt.

In diesem Zusammenhang wurden nach der elektronischen Auftragserteilung auch die Fristen für die Unterzeichnung des Gebäudeüberwachungsdienstleistungsvertrages und die Bereitstellung des erforderlichen Kontrollpersonals geregelt.

Mit der Änderung des Kommuniqués ist die Ernennung von Bauaufsichtsorganisationen in Istanbul einfacher geworden.

Dementsprechend wird Istanbul bei der Zuteilung als 4-Region berücksichtigt.

Die erste Region besteht aus den Bezirken Adalar, Ataşehir, Çekmeköy, Kartal, Maltepe, Pendik, Sancaktepe, Sultanbeyli, Şile und Tuzla, die zweite Region besteht aus Beşiktaş, Beykoz, Beyoğlu, Eyüpsultan, Kadıköy, Kağıthane, Sarıyer, Şişli, Ümraniye und Üsküdar Die Bezirke Arnavutköy, Bağcılar, Bahçelievler, Bakırköy, Başakşehir, Bayrampaşa, Esenler, Fatih, Gaziosmanpaşa, Güngören, Küçükçekmece, Sultangazi und Zeytinburnu werden die dritte Region sein und Avcılar, Beylikdüzü, Büyükçekmece, Çatalca, Esenyurt und Siliv RI-Bezirke werden die vierte Region sein .

Bauaufsichtsorganisationen, die keine Aufgaben in anderen Regionen als der Region übernehmen möchten, in denen sich ihr Hauptsitz befindet, und die sich mit einer Petition an das Ministerium wenden, können nicht aus anderen Regionen oder Regionen entsandt werden, außer in bestimmten Situationen in der Gesetzgebung.

Die Anträge werden vom Ministerium spätestens innerhalb von 7 Werktagen bearbeitet. Dieser Beschluss in der Erklärung tritt nach einem Monat in Kraft. (AA)  

T24

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