Kreditgarantielimit für KMU erhöht

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Die maximalen Garantiegrenzen, die pro Begünstigten im Rahmen des kassenbasierten Garantiesystems verwendet werden können, wurden aktualisiert und von 100 Millionen Lira auf 150 Millionen Lira für Begünstigte mit der KMU-Definition und von 350 Millionen Lira auf 500 Millionen Lira für Begünstigte erhöht Nicht-KMU-Begünstigte.

Der Präsidialerlass zur Änderung des Beschlusses über den Treasury-Zuschlag für Kreditgarantieinstitute wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Entscheidung erfolgte mit dem Ziel der Harmonisierung mit der Klein- und Mittelunternehmensverordnung, die am 25. Mai 2023 im Amtsblatt veröffentlicht wurde und die für die Zurechnung von Unternehmen erforderlichen jährlichen Nettoumsatzerlöse bzw. Finanzbilanzbeträge neu regelt KMU.

Mit der Verordnung werden die jährlichen Nettoumsatzerlöse oder Finanzbilanzpreise, die für Unternehmen erforderlich sind, um als KMU betrachtet zu werden, von maximal 5 Millionen Lira auf 10 Millionen Lira für Kleinstunternehmen und von maximal 50 Millionen Lira auf 100 Millionen Lira erhöht Die Höchstgrenze von 250 Millionen Lira für kleine Unternehmen und von maximal 250 Millionen Lira auf 500 Millionen Lira für mittlere Unternehmen wurde gestrichen.

In der Entscheidung wurden die maximalen Garantiegrenzen aktualisiert, die pro Begünstigten im Rahmen des vom Finanzministerium verstärkten Garantiesystems verwendet werden können. Die Garantiegrenzen wurden für Begünstigte mit der KMU-Definition von 100 Millionen Lira auf 150 Millionen Lira und für Nicht-KMU-Begünstigte von 350 Millionen Lira auf 500 Millionen Lira erhöht.

Durch die Hinzufügung des diskontinuierlichen Elements in die Entscheidung wurde Unternehmen, die vor der betreffenden Verordnung nicht zur KMU-Definition gehörten, mit der Verordnung jedoch in die KMU-Definition einbezogen wurden, die Möglichkeit gegeben, von den Bürgschaftshöchstgrenzen zu profitieren, die für Nicht-KMU-Unternehmen festgelegt wurden mit den Entscheidungsbeschlüssen bis zum 31. Dezember 2023.

Der Beschluss trat am 25. Mai 2023 in Kraft. (AA)

T24

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