Die Ära der Vermittlung in der landwirtschaftlichen Produktion

0 114

In Fällen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Produktionsverträgen, die nach dem heutigen Tag eingereicht werden, ist die Einschaltung eines Mediators zwingend erforderlich.

Die Mediatoren werden den Antrag innerhalb von zwei Wochen nach dem Datum der Ernennung abschließen. Diese Frist kann bei Bedarf um maximal 1 Woche verlängert werden.

Laut dem in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlichten Kommuniqué des Justizministeriums, das die Grundlage für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten aus landwirtschaftlichen Produktionsverträgen durch Mediation festlegt, muss der Kläger in Fällen, die sich aus landwirtschaftlichen Produktionsverträgen ergeben, das Original des Vertrags vorlegen letzter Bericht, aus dem hervorgeht, dass am Ende der Mediationstätigkeit keine Einigung erzielt wurde, oder eine vom Mediator genehmigte Kopie, der Petition beizufügen. muss hinzugefügt werden.

Muss innerhalb einer Woche beim Gericht eingereicht werden

Wird der Mediationspflicht nicht nachgekommen, weist das Gericht den Kläger darauf hin, dass der Abschlussbericht innerhalb einer strengen Frist von einer Woche beim Gericht eingereicht werden muss.

Wenn das Erfordernis der Abmahnung nicht erfüllt ist, kann beschlossen werden, den Fall verfahrensmäßig abzulehnen, ohne die Petition der anderen Partei mitzuteilen.

Wenn aus dem Inhalt der Petition eindeutig hervorgeht, dass eine Klage ohne Einschaltung eines Mediators eingereicht wurde, wird das Gericht beschließen, den Fall aufgrund des Fehlens einer Klagevoraussetzung ohne Anhörung abzuweisen.

Mediatoren in diesem Bereich werden von der Schlichtungsstelle des Gerichts anhand eines Bewertungsverfahrens aus der Liste der Mediatoren ermittelt, die eine spezielle Ausbildung in der Vertragserstellung erhalten haben. (AA)

T24

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.