Änderung der Regulierung von Ratingagenturen durch BRSA

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Die Banking Regulation and Supervision Agency (BDDK) hat die Auswahlkriterien für Mitglieder zur Mitarbeit in den Ratingausschüssen von Ratingagenturen erweitert.

Die von der BRSA vorgenommenen Änderungen der Verordnung über die Originale der Zulassung und Tätigkeit von Ratingagenturen wurden im Amtsblatt veröffentlicht und traten in Kraft.

Dementsprechend wird zwar die Bedingung beibehalten, dass mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Bewertungsausschusses, der aus drei Personen bestehen muss, ihren Wohnsitz in der Türkei haben müssen, es wird jedoch festgelegt, dass sie mindestens über einen der folgenden Berufe verfügen müssen Erfahrungen:

„Geschäftsführer oder stellvertretender Geschäftsführer, verantwortlich für Kredite/Forderungen bei Banken, Factoring-, Finanzierungsleasing- oder Finanzierungsgesellschaften, oder Mitglied des Kreditausschusses bei Banken. Delegationsleiter oder -mitglied, stellvertretender Leiter oder Abteilungsleiter im Institut. Die Bewertung wird im Rahmen von ermittelt Absatz 3 mit einer Amtszeit von mindestens 2 Jahren Ausschussmitgliedschaft.

Vorausgesetzt, sie verfügen insgesamt über mindestens 7 Jahre Erfahrung in Banken, Factoring-, Finanzleasing- oder Finanzierungsunternehmen, Mitarbeiter der Risikomanagementeinheit, interner Kontrollbeauftragter/Inspektor, Mitarbeiter, der Kreditvergabe, Finanzanalyse und -informationen oder Kreditüberwachung durchführt und Bewertungsfunktionen im Kreditvergabeprozess und Assistent „Tätigkeit als Bankexperte oder vereidigter Bankprüfer in einem Institut, als Ratingexperte in einer Ratingagentur oder als unabhängiger Prüfer in einer unabhängigen Kontrollgesellschaft, einschließlich der entsprechenden Zeiträume. „

T24

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