Handelsministerium: Werbung für Immobilien und Gebrauchtfahrzeuge wird durch das Verbergen von Identitäten auf Werbeseiten verhindert.

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Um Werbung auf Werbeseiten zu verhindern, indem die Identität der Person verschleiert wird, hat das Handelsministerium beschlossen, der Person zu verbieten, Immobilien oder Fahrzeuge aufzulisten, die nicht ihr, ihrem Ehegatten, Verwandten ersten oder zweiten Grades gehören Verwandten, oder für die er/sie nicht vom Eigentümer autorisiert ist.

Die vom Handelsministerium ausgearbeitete Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen und die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Immobilienhandel wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

In der Stellungnahme des Ministeriums wurden Angaben zu den Änderungen gemacht. In der Erklärung hieß es, dass kürzlich beobachtet worden sei, dass Bürger im Immobilien- und Gebrauchtwagenhandel durch Anzeigen auf Werbeseiten, die nicht der Wahrheit entsprächen, Preisinflation und Täuschung enthalten, zu Opfern geworden seien Diesbezüglich häufen sich die Beschwerden. Es wurde berichtet, dass Änderungen in der Verordnung über den Handel mit Gebrauchtfahrzeugen notwendig geworden seien.

In der Erklärung wurde betont, dass die vorgenommenen Änderungen darauf abzielten, die Veröffentlichung von Werbung über gefälschte Konten zu verhindern, indem die öffentliche Identität der Werbeseiten verschleiert wird. „Es ist verboten, für Immobilien oder Fahrzeuge zu werben, die nicht der Person selbst, ihrem Ehegatten oder Blutsverwandten ersten und zweiten Grades gehören oder die nicht vom Eigentümer der Immobilie oder des Fahrzeugs, die Gegenstand der Ankündigung sind, genehmigt wurden. Allerdings.“ , Immobilienausschüsse und Autohäuser müssen anhand der ihnen vorliegenden Genehmigungsdokumente nachweisen, dass sie zum Verkauf berechtigt sind. „Sie können für das Fahrzeug oder die Immobilie werben.“Ausdrücke waren enthalten.

Es wird eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Lira verhängt

Mit der neuen Verordnung müssen natürliche oder juristische Personen, die elektronische Medien für Anzeigen zum Verkauf von anderen Immobilien und Gebrauchtfahrzeugen bereitstellen, vor der Mitgliedschaft oder Veröffentlichung der Anzeige ihre Identität sowie ihre Berechtigung überprüfen das betreffende Gebrauchtfahrzeug oder die betreffende Immobilie vor Veröffentlichung der Anzeige anzupreisen. Es wurde festgestellt, dass eine Verpflichtung dazu bestehe.

In der Erklärung heißt es, dass das Ziel darin besteht, ungültige Werbung zu verhindern, die Verbraucherbeschwerden hervorrufen könnte, spekulative Preiserhöhungen zu verhindern und Werbung und Informationsverschmutzung auf Werbeplattformen zu verhindern, die Dienste im elektronischen Umfeld anbieten, und Folgendes wurde festgestellt:

„Mit den Änderungen, die in den betreffenden Vorschriften vorgenommen werden sollen, wird für jeden Verstoß eine Verwaltungsstrafe von 10.000 bis 100.000 türkischen Lira gegen diejenigen verhängt, die gegen die Gesetzgebung verstoßen. Dies ist für unsere Bürger und die Realität obligatorisch.“ und juristische Personen, die die Ankündigungen veröffentlichen, um den Änderungen gerecht zu werden, die zwei Monate nach den Veröffentlichungsterminen in Kraft treten.“(AA)

: Regelung zum Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen und Immobilien: Kein Verkauf an anonyme Konten oder solche ohne Genehmigungsdokumente.

T24

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