Erklärung des Gouverneurs von Istanbul zum Rundschreiben zum Verbot des Trinkens im Freien

0 124

Das Gouverneursamt von Istanbul folgte dem am 17. August 2023 veröffentlichten Rundschreiben mit dem Titel „Alkoholverkauf und Konsum alkoholischer Getränke“, in dem der Konsum alkoholischer Getränke in öffentlichen Meeres- und Küstengebieten, Stränden, Parks, Picknick- und Erholungsgebieten verboten wurde, „außer Betriebe, die eine Lizenz zum Verkauf und Konsum von Alkohol haben.“ Er gab eine Erklärung dazu ab.

In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass es keinen neuen Umsetzungsbeschluss bezüglich des Konsums und Verkaufs von Alkohol gebe, und es wurde daran erinnert, dass mit dem genannten Dekret die Verpflichtungen des Gesetzes Nr. 4250 erfüllt werden sollten. Es hieß, es gebe „Beschwerden“. „.

KLICK – Alkoholkonsum ist an Küsten, Stränden, Parks und Picknickplätzen in Istanbul verboten; Der Grund liegt darin, dass „die an den Ereignissen beteiligten Personen größtenteils Alkoholiker waren“!

Die Aussage des Gouverneurs lautet wie folgt:

„Es gibt keine neue Durchsetzungsentscheidung unseres Gouverneurs bezüglich des Konsums und Verkaufs von Alkohol.

Mit diesem; Mit dem Rundschreiben, das wir am 17.08.2023 veröffentlicht haben, haben wir die zuständigen Institutionen (Bezirksgouvernement und Gemeinden) an die Notwendigkeit erinnert, die im Gesetz Nr. 4250 festgelegten Umsetzungspflichten in Bezug auf Alkoholverkaufs- und -verbrauchsgebiete zu erfüllen.

Als Gouverneur von Istanbul haben wir dieses Erinnerungsrundschreiben aufgrund der Beschwerden veröffentlicht, die von unseren Schulleitern, sozialen Medien und Privatbürgern während unserer Bezirksbesuche über Vorfälle eingegangen sind, die die öffentliche Ordnung aufgrund von Alkoholkonsum stören.

In unserem Erinnerungsrundschreiben wird es kurz gesetzlich festgelegt;

– Kein Verkauf von Alkohol an Kinder unter 18 Jahren,

– Der Verkauf von Alkohol im Einzelhandel ist zwischen 22:00 und 06:00 Uhr nicht möglich, mit Ausnahme von Restaurants und Restaurants, in denen lizenzierter Alkohol verkauft wird.

– sich nicht in einer Weise zu verhalten, die den öffentlichen Frieden aufgrund von Trunkenheit stören würde,

– Verkauf und Konsum von Alkohol; Dies sollte nicht außerhalb lizenzierter Unternehmen erfolgen. (In Bereichen wie Parks, Picknick- und Erholungsgebieten, Küstenstreifen, Stränden usw.)

– Die Sicherheits-, Gendarmerie- und Polizeieinheiten in den genannten Orten lassen durch ihre aktive Kontrolle keine Veranstaltungen zu, die die öffentliche Ordnung, den Frieden und die Sicherheit unseres Volkes stören würden.

Die zuständigen Einheiten wurden hierzu unterwiesen.

Mit Respekt der Öffentlichkeit bekannt gegeben. 30.08.2023″

T24

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.