KKM-Antragsanweisung der Zentralbank an Banken

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Die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) übermittelte den Banken die Umsetzungsanweisungen zu den Vorschriften, die sie am 20. August in der Pressemitteilung zu wechselkursgeschützten Konten der Öffentlichkeit mitteilte.

Dementsprechend hat die Zentralbank den Zweck der Umstellung auf TL-Termineinlagen auf mindestens 10 Prozent für Fremdwährungsumrechnungskonten für echte Personen, 50 Prozent für wechselkursgeschützte TL-Einlagen und die Laufzeit der zu übertragenden TL-Einlagen auf mindestens 32 festgelegt Tage.

Mit der Umsetzungsanweisung wurde auch erläutert, wie Banken das Ziel einer 95-prozentigen Erneuerung der Umstellungskonten und der Umstellung auf TL erreichen sollen.

Dementsprechend können Banken ihr 95-Prozent-Ziel erreichen, indem sie Umrechnungskonten für natürliche und juristische Personen erneuern oder von Fremdwährungsumrechnungskonten auf TL-Termineinlagen mit einer Laufzeit von 32 Tagen oder mehr umstellen. Darüber hinaus dürfen neu eröffnete Konvertierungskonten für natürliche Personen bis zu 10 Prozent des fälligen Konvertierungsbetrags für den Zweck angerechnet werden.

Sicherheitseinrichtung

Die Sicherheitsfestlegung auf Basis des Zins-/Gewinnbeteiligungssatzes wird einstufig unter Beibehaltung der bisher gültigen Koeffizienten umgesetzt, und zwar beim 1,4-fachen des Referenzzinssatzes für Export- und Investitionskredite, beim 1,8-fachen für sonstige TL-Gewerbekredite und beim 2-fachen für Verbraucherkredite .

Den Schwierigkeiten, die sich aus den unterschiedlichen Geschäftsmodellen der Beteiligungsbanken ergeben, wurde in dieser Regelung Rechnung getragen. Als Frist für die Verpflichtung der genannten Institute zur Einhaltung der Verordnung, um die für den Übergang zu TL und TL-Aktien gesetzten Ziele zu erreichen, wurde April 2024 festgelegt. Dadurch war es ihnen möglich, das gleiche Ziel über einen längeren Zeitraum zu erreichen.

Die Zentralbank verlängerte außerdem den Befreiungszeitraum für in der Erdbebenzone gewährte Kredite vom 31. August 2023 bis zum 1. Januar 2024. (AA)

Neue Entscheidung der Zentralbank bezüglich KKM

 

T24

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