Neue Entscheidung der BRSA bezüglich Wohnungsbaudarlehen

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Der Bankenregulierungs- und Aufsichtsrat (Banking Regulation and Supervision Council, BRSA) hat Änderungen an den Kreditwertsätzen vorgenommen, die auf Wohnungsbaudarlehen und wohnungsgarantierte Darlehen anzuwenden sind.

Laut Aussage auf der Website der BRSA wird im Rahmen koordinierter makroprudenzieller Maßnahmen zur Stärkung der Finanzstabilität der Zinssatz für Wohnbaudarlehen um 75 Prozent gesenkt, wenn der Verbraucher mindestens ein Haus besitzt, das ihm selbst, seinem Ehepartner oder seinen Kindern gehört unter 18 Jahren beim Kauf eines zweiten und weiteren Hauses.

Laut der Entscheidung können diejenigen, die als Zweithaus ein Haus im Wert von 5 Millionen TL kaufen, ein Darlehen in Höhe von 22,5 Prozent des Hauspreises erhalten.

Bei der Kapitaladäquanzberechnung wird ein Risikogewicht von 150 Prozent anstelle einer Risikolast von 35 Prozent (berechnet nach dem Standardansatz) für durch Wohnimmobilienhypotheken besicherte Kredite angesetzt, die diesen Personen zum Zwecke des Wohnungserwerbs gewährt werden sollen.

Beim Erstkauf eines Eigenheims ändert sich der Beleihungswert nicht.

T24

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