Bezirksgericht Washington: Mit künstlicher Intelligenz hergestellte Kunst kann nicht urheberrechtlich geschützt werden

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Das Bezirksgericht in Washington, der Hauptstadt der USA, entschied, dass ein Kunstwerk, das durch künstliche Intelligenz ohne menschliches Zutun geschaffen wurde, laut US-Artikeln nicht urheberrechtlich geschützt sein kann.

Laut Reuters-Nachrichten; US-Bezirksrichter Beryl Howell, sagte der Informatiker des Copyright Office am Freitag. Stephen ThalerEr stimmte der Ablehnung des von DABUS im Namen des DABUS-Systems gestellten Antrags zu und sagte, dass nur von Menschen verfasste Werke das Urheberrecht erhalten könnten.

Im Jahr 2018 reichte Thaler einen Urheberrechtsantrag für das visuelle Kunstwerk „A New Entrance to Heaven“ ein, das seiner Aussage nach von einem künstlichen Intelligenzsystem ohne menschliches Zutun geschaffen wurde. Das Amt lehnte den Antrag letztes Jahr mit der Begründung ab, dass kreative Werke von menschlichen Urhebern stammen müssten, um urheberrechtlich geschützt zu sein.

Thaler sagte, die menschliche Urheberschaft sei keine konkrete gesetzliche Anforderung und die Zulassung von KI-Urheberrechten würde bedeuten, dass das Urheberrecht in der US-Verfassung verankert sei. „Um den Fortschritt der Wissenschaft und der nützlichen Künste zu fördern“Er legte beim Bundesgericht Berufung gegen die Entscheidung ein und argumentierte, dass sie seinem Zweck entspräche.

Howell stimmte dem Copyright Office zu und sagte, dass es sich um eine menschliche Urheberschaft handelte „ein seit Jahrhunderten etabliertes Verständnis“bezogen auf „eine Grundvoraussetzung des Urheberrechts“sagte, dass.

Thaler hat auch Patente von DABUS in anderen Ländern angemeldet, darunter im Vereinigten Königreich, Südafrika, Australien und Saudi-Arabien; Er konnte nur begrenzte Erfolge erzielen.

Thalers Anwalt Ryan Abbott In seiner gestrigen Erklärung sagte er, dass er und sein Mandant mit der Entscheidung überhaupt nicht einverstanden seien und dass sie Berufung einlegen würden. Das Urheberrechtsamt ist „glaubt, dass das Gericht zur wahren Schlussfolgerung gekommen ist“erklärt.

Das Copyright Office lehnte auch den Urheberrechtsantrag eines Künstlers für Bilder ab, die mit dem künstlichen Intelligenzsystem Midjourney erstellt wurden, obwohl der Künstler die These vertrat, dass er ein Modul des kreativen Prozesses des Systems sei.

„Während Künstler künstliche Intelligenz in ihren Werkzeugkasten integrieren, nähern wir uns neuen Grenzen im Urheberrecht“, sagte Howell und fügte hinzu, dass dies „schwierige Fragen“ für das Urheberrecht aufwerfen würde.

 

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