Untersuchung des Wettbewerbsausschusses gegen Uludağ und Namet

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Wettbewerbsrat, Erbak Uludag Marketing Vertrieb und Vertrieb Inc. Und Namet Besin Industrie und Handel Inc. Es wurde beschlossen, ein Ermittlungsverfahren gegen ihn einzuleiten.

Laut der Ankündigung auf der Website der Wettbewerbsbehörde hat Erbak Uludağ Pazarlama Pazarlama ve Dağıtım A.Ş., das als Hersteller/Lieferant im Bereich der schnelllebigen Konsumgüter tätig ist, das Recht, die „Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung“ von einzuhalten das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs durch die Bestimmung des Verkaufspreises seiner Käufer. Die vorläufige Untersuchung bezüglich der These, dass es gegen das Element „Abgestimmte Aktionen und Entscheidungen“ verstoßen habe, wurde abgeschlossen.

Nach Auswertung der im Rahmen der Voruntersuchung gewonnenen Informationen, Unterlagen und Feststellungen kam der Ausschuss zu dem Schluss, dass die Feststellungen wichtig und ausreichend seien, und beschloss, eine Untersuchung gegen das Unternehmen einzuleiten.

In einer weiteren auf der Website veröffentlichten Ankündigung erklärte der Vorstand, dass Namet Besin Sanayi ve Ticaret A.Ş. Es wurde erklärt, dass es angemessen sei, eine Untersuchung des Vorwurfs einzuleiten, dass die Käufer bei der Festsetzung des Wiederverkaufspreises gegen das einschlägige Gesetz verstoßen hätten.

Die von der Kammer getroffenen Untersuchungsentscheidungen bedeuten nicht, dass die untersuchten Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen gegen das Gesetz verstoßen haben und mit Sanktionen belegt sind oder werden.

T24

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