„Dauerhafte Ausnahmen bei Pandemien und Naturkatastrophen“ Beschluss des Gesundheitsministeriums

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Mit der Verordnung des Gesundheitsministeriums können in bestimmten Fällen, etwa bei Pandemien und Naturkatastrophen, vorübergehende Ausnahmen für Apotheken, Maßprothesen- und Orthesenzentren, Hörgerätezentren und optische Einrichtungen gemacht werden.

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Apotheker und Apotheken, die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zentren für maßgeschneiderte Prothesen und Orthesen sowie Hörgerätezentren und die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Optikereinrichtungen, erstellt von der türkischen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur des Ministeriums of Health, wurden heute im Amtsblatt veröffentlicht.

Gemäß der in den Verordnungen getroffenen Regelung werden im Falle von Pandemien, biologischen Bedrohungen und Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen und Bränden, die von der Weltgesundheitsorganisation oder der Europäischen Union anerkannt oder vom Ministerium für pharmazeutische Aktivitäten anerkannt sind, maßgeschneiderte Prothesen und Orthesenzentren, Hörhilfezentren und Optikereinrichtungen oder bei Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmung, Feuer oder der gesamten Gesellschaft. Das Ministerium kann vorübergehende Ausnahmen in Fällen wichtiger Probleme der öffentlichen Gesundheit zulassen, die das normale Leben und die normalen Aktivitäten stoppen oder unterbrechen bestimmter Abteilungen. (AA)

T24

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