Es ist vorgesehen, dass die Beiträge nicht über die Inflationsrate hinaus angehoben werden.

0 144

Es ist vorgesehen, dass die Beiträge nicht über die Inflationsrate hinaus erhöht werden.

Die Vorbereitungen der drei Ministerien für ein Gesetz zu diesem Thema stehen bei der Parlamentseröffnung am 1. Oktober auf der Tagesordnung.

Die Ministerien für Umwelt, Städtebau und Klimawandel, Justiz und Inneres arbeiten an Änderungen des Eigentumsgesetzes.

Laut TRT Haber kann es in diesem Rahmen zu Beitragsbeschränkungen kommen; Website-Verwaltungen auf dem Prüfstand genommen werden.

In der aktuellen Situation reicht es aus, mit der Mehrheit der Stimmen einen Beschluss über die Beitragserhöhung zu fassen. Für Renovierungs- und Reparaturvorgänge in der Wohnung wird mit einer Mehrheit von 3/4 der Stimmen entschieden.

Über Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit zur Erhöhung des Beitrags kann gesprochen werden.

Bearbeitung für Site-Administrationen

Eine weitere Verordnung, deren Umsetzung geplant ist, obliegt den Standortverwaltungen…

Demzufolge;

-Nicht jeder wird in der Lage sein, die Website zu verwalten.

-Zertifizierte Facility-Management-Unternehmen können eine Standortverwaltung anstreben.

In diesem Rahmen werden den Unternehmen professionelle Standards vermittelt.

-Beschreibung des Berufs des Sektors wird erstellt.

Die erhobenen Beiträge und Auslagen werden geprüft

Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel wird die Unternehmen durch unabhängige Prüfer kontrollieren.

Standortbudgets, Ausgaben und eingezogene Beiträge werden jedes Jahr geprüft. Ungerechtfertigte und überhöhte Beiträge werden nicht erhöht.

T24

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.