SGK: Die Zahlungsfrist für die erste Rate der Restrukturierungsschulden wurde verlängert

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Diejenigen, die ihre Schulden gegenüber der Institution mit der Möglichkeit der Bar- und Ratenzahlung strukturiert haben, und diejenigen, die die fälligen Beträge bis zum 3. August nicht oder nicht ausreichend bezahlt haben, werden diese Beträge als nicht bezahlte Sozialversicherungsanstalt (SSI) zahlen. Er erklärte, dass sie, wenn sie mit der Erhöhung zahlen, von den Entscheidungen des Gesetzes Nr. 7440 über die Umstrukturierung bestimmter Forderungen profitieren werden Änderung bestimmter Gesetze ohne Anwendung des Koeffizienten.

In der Erklärung der SGK wurde daran erinnert, dass die Zahlungsfrist für den Vorschuss und die erste Rate der Schulden, die durch den im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialerlass geregelt sind, bis zum 31. Juli verlängert wurde.

Es wurde festgestellt, dass aufgrund der Überlastung des Inkassosystems des Instituts aufgrund der Tatsache, dass die Fälligkeitstermine der Versicherungsprämie und der Umstrukturierungsschulden am selben Tag zusammenfielen, die Frist für die Vorauszahlung und die ersten beiden Raten der Umstrukturierung bis verlängert wurde 3. August.

Die Aussage von SSI lautet wie folgt:

In der Erklärung heißt es: „Wer seine Schulden gegenüber dem Institut mit der Möglichkeit der Bar- und Ratenzahlung strukturiert hat und wer die zu zahlenden Preise bis zum 3. August nicht oder nur unvollständig bezahlt hat, soll diese Beträge zusammen mit dem PPI-Preis ohne zahlen.“ Bis zum 31. August sollen Rabatt und Säumniszuschlag auf den Gesamtbetrag ohne Anwendung des Koeffizienten angewendet werden. „Es wird ihnen möglich sein, von dem Gesetz zu profitieren.“Begriffe verwendet wurden.

Es wurde angekündigt, dass Arbeitgeber/Versicherte, die die Zahlungsmöglichkeit in Raten bevorzugen, aber ihren Zahlungsverpflichtungen in der ersten und zweiten Rate nicht nachkommen können, ihre Zahlungspläne vorab umstellen müssen, indem sie einen Antrag bei den Sozialversicherungs-Landesdirektionen/Sozialversicherungszentren stellen, denen ihre Arbeitsplätze/ Versicherten und deren Unterlagen beigefügt sind, um Zahlungen in diesem Rahmen leisten zu können.

T24

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