Bei Vorliegen eines zwingenden Grundes wurde die Antragsfrist für die Sanierung bis zum 29. Februar 2024 verlängert

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Umstrukturierungsanträge in den Bezirken İslahiye und Nurdağı in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş, Malatya und Gaziantep, deren „Zustand höherer Gewalt“ aufgrund der Erdbeben in Kahramanmaraş vom Ministerium für Finanzen und Finanzen bis zum 30. November verlängert wurde, können bis zum 29. Februar 2024 gestellt werden .

Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten „Allgemeinen Kommuniqué des Gesetzes Nr. 7440 zur Umstrukturierung bestimmter Forderungen“ wurden die Etikette und die Originale des betreffenden Antrags festgelegt.

Es wurde beschlossen, dass die Situation höherer Gewalt bis zum 30. November in den Distrikten İslahiye und Nurdağı in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş, Malatya und Gaziantep andauern würde, wo Erdbeben große Schäden verursachten.

In Provinzen, in denen die höhere Gewalt verlängert wurde, können Anträge auf Umstrukturierung bis zum 29. Februar 2024 gestellt werden.

Die Zahlung der ersten Rate (inkl. Barzahlung) der konfigurierten Preise ist aufgrund des gesetzlichen Feiertags am 31. März 2024 bis zum 1. April 2024 möglich, die zweite Rate bis zum 30. April 2024 und die weiteren Raten in den Folgemonaten.

Da andererseits die Situation höherer Gewalt in Adana, Diyarbakır, Elazığ, Kilis, Osmaniye, Şanlıurfa und Gaziantep (mit Ausnahme der Bezirke İslahiye und Nurdağı) sowie im Bezirk Gürün in Sivas am 31. Juli endete, müssen die Anträge bis zum 31. Oktober gestellt werden die erste Rate (einschließlich Barzahlung) am 30. November, weitere Raten in den Folgemonaten. (AA)

T24

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