Neue Regelung für Schmuck und Schmuckimporte: Eine zusätzliche finanzielle Verpflichtung von 20 Prozent wurde eingeführt

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Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Präsidenten wurde eine zusätzliche finanzielle Verpflichtung in Höhe von 20 Prozent für die Einfuhr bestimmter Schmuckstücke und Juwelierwaren eingeführt.

Der Beschluss zur „zusätzlichen finanziellen Verpflichtung“, der für Importe aus Ländern außerhalb der EU gelten wird, tritt drei Tage später in Kraft.

 

T24

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