Verbraucherunion: Die Zahl der Menschen, die nicht in den Urlaub fahren können, ist gestiegen

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Laut einer Studie des Verbraucherverbandes stieg die Zahl der Verbraucher, die angaben, dieses Jahr kein Budget für den Urlaub zu haben, um zwei Prozent auf 71,76.

Der Verbraucherverband hat die Ergebnisse der öffentlichen Umfrage zu den Urlaubspräferenzen der Verbraucher bekannt gegeben. Laut der Studie mit dem Titel „Towards Gemlik“, die vom Consumer’s Pulse Working Cluster der Consumers Union Federation durchgeführt wurde, lag die Quote der Verbraucher, die nicht in den Urlaub fahren können, im Jahr 2022 bei 60,90 Prozent, diese Quote stieg in der Studie im Jahr 2023 auf 61,18 Prozent.

Die Quote der Verbraucher, die angaben, dass ihr Budget für den Urlaub nicht ausreiche, stieg in diesem Jahr um 2 Prozent auf 71,76 Prozent. Diese Quote wurde im Jahr 2022 mit 69,70 Prozent gemessen.

Auch die Zahl der Menschen, die in diesem Jahr ihren Urlaub im Ausland verbringen möchten, ist zurückgegangen. Während die Quote derjenigen, die im vergangenen Jahr einen Urlaub im Ausland planten, bei 41 Prozent lag, sank diese Quote im Jahr 2023 auf 3,13 Prozent.

„Millionen Bürger können ihr verfassungsmäßiges Recht nicht nutzen“

Yunus Emre Bitmez, Leiter des Consumer’s Pulse Working Clusters der Consumer Union Federation, bewertete die Ergebnisse der Untersuchung und sagte: „Die Zahl der Menschen, die letztes Jahr nicht in den Urlaub fahren konnten, ist dieses Jahr sogar noch stärker gestiegen.“ Bitmez erklärte, dass die erhaltenen Informationen die Auswirkungen der negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft des Landes zeigten:

„Verbraucher sind bestrebt, ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen. Aufgrund der Inflation und des Anstiegs der Wechselkurse ist ein Urlaub für viele Verbraucher zu einem Traum geworden. Urlaub und Ruhe sind jedoch ein verfassungsmäßiges Recht für jeden Arbeitnehmer. In Artikel 50 der Verfassung heißt es: „Ruhe ist ein Recht der Arbeitnehmer.“ Darauf weist die Verordnung hin. Dass Millionen Bürger ihre verfassungsmäßigen Rechte nicht nutzen können, ist eine weitverbreitete Rechtsverletzung.“

Die Consumer Union Federation sagte letztes Jahr: „Lang lebe der Feiertag?“ führte mit seiner Studie eine Untersuchung zu den Urlaubstrends der Verbraucher durch.

 

 
 
 

T24

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