„Quotenanwendung“ erfolgt nach 180-prozentigem Anstieg der Goldimporte

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Mit der vom Ministerium für Finanzen und Finanzen vorzulegenden „Kontingentanwendung“ für die Einfuhr von unverarbeitetem Gold soll nicht nur die negativen Auswirkungen der betreffenden Einfuhren auf das Leistungsbilanzdefizit verringert, sondern auch die Ausfuhren gefördert werden Goldproduktion und Goldhandel.

Den vom Ministerium für Finanzen und Finanzen erhaltenen Informationen zufolge hat das Ministerium angesichts der negativen Auswirkungen des Anstiegs der Einfuhr von unverarbeitetem Gold im letzten Zeitraum auf die Stabilität des Außenhandels und -zahlungsverkehrs seine Bemühungen fortgesetzt, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen der betreffende Import. Um diese Auswirkungen zu reduzieren, diskutierten Beamte des Ministeriums in Gesprächen mit relevanten Institutionen und Branchenvertretern das Thema langfristig und analyseorientiert. Darüber hinaus zeigte sich bei den Maßnahmen im Rahmen des Exporteurschutzes die nötige Sensibilität.

Während das Ministerium beschlossen hat, einen „Quotenantrag“ einzuführen, um die negativen Auswirkungen von unverarbeiteten Goldimporten auf das Leistungsbilanzdefizit zu verringern und die Devisenreserven der Türkei zu stützen, wird erwartet, dass die gesetzgeberischen Arbeiten im Zusammenhang mit dieser Entscheidung im Jahr abgeschlossen werden kurze Zeit vom Ministerium für Finanzen und Finanzen und vom Handelsministerium.

Die Zuteilung der Quote erfolgt unter Berücksichtigung der Import- und Börsenprozesse der zwischengeschalteten Institutionen.

Die betreffenden Quoten gelten für unverarbeitete Goldimporte, die von Edelmetall-Vermittlungsinstituten durchgeführt werden, die Mitglieder der Borsa İstanbul AŞ sind.

Im Rahmen der Maßnahmen wurde unter Berücksichtigung der Importmaßnahmen der Vorjahre ein monatliches Kontingentmaß für die von den zwischengeschalteten Institutionen durchgeführten unverarbeiteten Goldimporte festgelegt. Die jeweilige Quote wird unter Berücksichtigung der Import- und Börsenprozesse der zwischengeschalteten Institutionen zugeteilt.

Mit der Entscheidung werden auch Exporte in der Goldproduktion und im Goldhandel gefördert.

Während sich die getroffene Maßnahmenentscheidung voraussichtlich positiv auf die Stabilität des Außenhandels auswirken wird, werden Importe im Rahmen des Domestic Process Regime (DIR) von der Kontingentanwendung ausgenommen. Somit ist davon auszugehen, dass sowohl der Export der Goldproduktion als auch der Handel gefördert werden und positive Fortschritte beim langfristigen Leistungsbilanzdefizit erzielt werden.

Zusätzlich zu den im Rahmen der DIR getätigten Importen wird auch das Gold, das als Exportwert im Rahmen der freien Ausfuhr anfällt und das die Unternehmen als Kapital aus dem Ausland einbringen, von der Quote ausgenommen.

Die Goldimporte stiegen innerhalb von sieben Monaten um 180 Prozent

Nach Angaben des Handelsministeriums stiegen die Goldimporte der Türkei im Zeitraum Januar bis Juli im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,1 Prozent und erreichten 217 Milliarden 52 Millionen Dollar. Im Eins-zu-eins-Zeitraum stiegen die Importe von unverarbeitetem Gold um 180 Prozent auf 19,4 Milliarden US-Dollar. (AA)

T24

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