Der Staatsrat hat die Bebauungspläne und die Baugenehmigung des Park Hotels annulliert

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Nach Angaben der Architektenkammer hat die 6. Kammer des Staatsrats die Bebauungspläne und die Baugenehmigung für das Park Hotel in Beyoğlu Gümüşsuyu, das 24 Jahre gedauert hatte und 2013 fertiggestellt und in Betrieb genommen wurde, trotz der Entscheidung, es zu stoppen, annulliert .

Was ist passiert?

Der Bau des Park Hotels begann im Jahr 1989 und seitdem wurde mehrfach ein Hinrichtungsaufschub angeordnet. Während der Amtszeit des Istanbuler Bürgermeisters Bedrettin Dalan wurde der Bau des Hotels gestoppt und die Höhe, die sich auf die Silhouette auswirkte, gekürzt, aber der Bau des Hotels wurde trotz all dieser Entwicklungen abgeschlossen.

In den eingereichten Klagen wurde die Aufhebung der Bebauungspläne beantragt, weil die Höhe des Hotels das Dach des angrenzenden deutschen Konsulats übersteigt, das als schützenswertes Kulturgut eingetragen ist, und es zu einer Baumaßnahme kommt wird das historische Gefüge von Ayaspaşa stören. Gleichzeitig waren die Untergeschosse des Hotels den Kunden vorbehalten, anstatt als soziale Umgebung oder Nebengebäude für diejenigen zu dienen, die von der Einrichtung profitieren.

In der von der Istanbuler Zweigstelle der Architektenkammer gegen das Park Hotel eingereichten Klage erklärte der Staatsrat, dass die Tatsache, dass das Hotel im Februar 2019 höher als das Konsulatsgebäude sei, im Rahmen eines „angemessenen Fehlers“ (akzeptabler Fehler) liege. Die Entscheidung des Staatsrats wurde im September 2021 vom Ausschuss für Verwaltungsklagen des Staatsrats aufgehoben. In der Entscheidung wurde darauf hingewiesen, dass klar sei, dass die Höhe des Hotels die Traufhöhe des Konsulatsgebäudes nicht überschreiten dürfe. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass sich unter dem Stockwerk des Hotels sieben weitere Stockwerke befinden, und es wurde berichtet, dass die Baugenehmigung nicht im Einklang mit den Grundsätzen der Stadtplanung und des Gemeinwohls stehe, da alle diese Bereiche nicht darin enthalten seien die vorangegangene Berechnung. Das Falldokument wurde daher an die 6. Kammer des Staatsrates weitergeleitet.

„Es darf nicht über die Traufe des Konsulats hinausragen“

Die 6. Kammer des Staatsrates entschied im März 2023 über den Fall. In der Entscheidung hieß es, dass das Park Hotel Nachbar des als „Schutzwürdiges Kulturgut“ eingetragenen Deutschen Generalkonsulats sei und die Bebauung daher nicht über die Traufhöhe des Konsulatsgebäudes hinausgehen dürfe.

„Führt zu einer Erhöhung der Dichte“

Dem Beschluss zufolge bewirken sowohl die vorgesehenen Nutzungsentscheidungen in den Untergeschossen als auch die durch die Präzedenzberechnung gewährten Baurechte auf dem Bruttogrundstück eine Erhöhung der Verdichtung, belasten die soziale und technische Infrastruktur, beeinträchtigen die Verkehrsstudien, die städtischen Kosten erhöhen und die durch den Plan vorgesehene Integrität beeinträchtigen.

Aus diesen Gründen entschied die 6. Kammer des Staatsrates, dass die Bebauungspläne und die darauf basierende Baugenehmigung nicht den Grundsätzen der Stadtplanung, den Planungsgrundsätzen und dem öffentlichen Interesse entsprachen, und stellte das entsprechende Verfahren ein.

T24

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