SGK verlängerte die Konfigurationszahlungen bis zum 3. August

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Die erste und zweite Ratenzahlung im Rahmen der Umschuldung wurden bis zum 3. August verlängert. Laut Aussage der Sozialversicherungsanstalt (SGK) am letzten Tag des 31. Juli für die zweite Ratenzahlung der Kfz- und Einkommensteuer; Die Frist für Umstrukturierungen, Prämienschulden der laufenden Periode und alle anderen Schulden wurde bis zum 3. August, 23:59 Uhr, verlängert.

Alle Steuerschulden, Versicherungsprämien, Inkassogutschriften, Schulden gegenüber Gemeinden sowie Verwaltungs- und Verwaltungsstrafen…

5 Millionen 484 Tausend Steuerzahler beantragten die umfassendste Umschuldung in der Geschichte der Republik.

Es wurden 8 Millionen Konfigurationsdokumente erstellt. Es wurden 370 Milliarden 477 Millionen Lira-Forderungen strukturiert.

Der 3. August ist der letzte Tag für die erste und zweite Ratenzahlung in der Konfiguration.

Da sich der Zahlungszeitraum der ersten Rate verlängert hat, müssen die erste und die zweite Rate zusammen gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen nicht unterbrochen werden, um die durch die Konfiguration vorgesehene Strafminderung nicht zu verschlechtern.

Schulden können in bar oder in Raten bis zu 48 Monaten beglichen werden.

Es besteht keine Verpflichtung, zur Begleichung der Steuerschuld zum Finanzamt zu gehen.

Zahlungen können auch über die mobile Anwendung oder die Website der Revenue Management Presidency erfolgen. Darüber hinaus kann die Abwicklung in den Filialen der vereinbarten Banken oder über deren portable Anwendungen erfolgen.

Strukturschulden können je nach Wunsch in bar oder in Raten bis zu 48 Monaten beglichen werden.

Heute ist der letzte Tag für MTV- und Einkommenssteuerzahlungen der zweiten Rate.

Die zweite Ratenzahlungsperiode der Einkommensteuer 2022 läuft am 3. August aus.

Zudem endet die zweite Ratenzahlungsperiode der Kfz-Steuer 2023 wieder am 3. August.

(DHA)

T24

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